Schulungen / Unterweisungen
#12529
08.03.2011 16:28
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Udo Freitag
OP
Meister aller Klassen
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OP
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Hallo Gefahrgutexperten,
müssen Betriebsleiter o. Abteilungsleiter auch gem. 1.3 ADR unterwiesen bzw. geschult werden?
Gruß
Udo
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Re: Schulungen / Unterweisungen
[Re: Udo Freitag]
#12530
08.03.2011 17:17
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Buchenthal
Spezi
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Wenn diese Personen ebenfalls Aufgaben nach dem Gefahrgutrecht zu erfüllen haben, dann würd ich mal ja sagen.
In der ADR steht lediglich, dass Mitabeiter, die mit ihren Tätigkeiten an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind eine an Ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten angepasste Unterweisung / Schulung absolvieren müssen. Über Position / Stellung im Unternehmen steht da nichts.
Hoffe ich konnte damit weiter helfen.
LG
Michaela
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Re: Schulungen / Unterweisungen
[Re: Buchenthal]
#12531
08.03.2011 17:51
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Gerald
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Hallo, da kann ich Dir leider nicht recht geben, denn unter Kapitel 1.3 steht " Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst,..." <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> und in Kapitel 1.4 des ADR sind als Beteiligte Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader, Verpacker, Befüller, Betreiber eines Tankcontainers oder eines ortsbeweglichen Tanks und Entlader genannt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Schulungen / Unterweisungen
[Re: Gerald]
#12532
08.03.2011 18:21
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Buchenthal
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Und können Abteilungsleiter keine Mitarbeiter beim Absender, Beförderer .... sein ?
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Re: Schulungen / Unterweisungen
[Re: Buchenthal]
#12533
08.03.2011 18:55
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Gerald
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Hallo, ich denke wir reden von Personen, welche mit Gefahrgut umgehen, da spielt die Funktion keine Rolle. Und im Kapitel 1.4 sowie in der GGVSEB sind die Personen, welche mit Gefahrgut umgehen genau definiert, und da kann sehr schnell ein Abteilungsleiter, ein verantwortliche Person sein. Noch interessanter wird es, wenn die neue GbV in Kraft tritt, denn in Ihr sind die Aufgaben des GB und des Unternehmers bestimmt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Schulungen / Unterweisungen
[Re: Gerald]
#12534
08.03.2011 19:27
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Buchenthal
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"ich denke wir reden von Personen, welche mit Gefahrgut umgehen, da spielt die Funktion keine Rolle."
Jepp so war's gemeint - wollte es nur nicht in Amtsdeutsch ausdrücken :-)
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Re: Schulungen / Unterweisungen
[Re: Buchenthal]
#12535
09.03.2011 09:43
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Ralph Guenther
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Hallo,
korrigiert mich wenn ich mich irre, ist aber ein Betriebsleiter nicht automatisch eine "Beauftragte Person", da er ja in eigener Verantwortung Aufgaben des Unternehmers wahrnimmt (sprich Leitung des Betriebs). Dann wäre er doch sowieso nach §6 GbV zu schulen - oder?
Gruß Ralph
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Re: Schulungen / Unterweisungen
[Re: Ralph Guenther]
#12536
09.03.2011 10:48
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bastianmannheim
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Hallo,
korrigiert mich wenn ich mich irre, ist aber ein Betriebsleiter nicht automatisch eine "Beauftragte Person", da er ja in eigener Verantwortung Aufgaben des Unternehmers wahrnimmt (sprich Leitung des Betriebs). Dann wäre er doch sowieso nach §6 GbV zu schulen - oder?
Gruß Ralph Sehe ich genauso, Grundlage hierfür ist die "gehörige Aufsichtspflicht", die ein Betriebsleiter aufgrund seiner Position automatisch auszuüben hat.
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Re: Schulungen / Unterweisungen
[Re: bastianmannheim]
#12537
09.03.2011 13:33
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Gerald
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Hallo, Dann wäre er doch sowieso nach §6 GbV zu schulen Das mit der Schulung nach §6 GbV wird es in der neuen GbV nicht mehr geben, sie ist zwar vom Bundesrat am 11.02.2011 mit leichten Änderungen im Bezug auf die Sprache des Lehrgangs verabschiedet wurden, aber sie muss erst noch im Bundesanzeiger veröffentlich werden, damit sie in Kraft tritt, und zwar wahrscheinlich ab 01.09.2011. Ist auch nicht notwendig, da ja die Unterweisungspflicht im Kapitel 1.3 steht. Für die "Beauftragte Person" ist nicht mehr der Bezug die GbV sondern , der § 9 OWiG, in welchen in Absatz 1 steht: "(1) Handelt jemand ..." und im Absatz 2 ") Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten ..."
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Schulungen / Unterweisungen
[Re: Gerald]
#12538
24.03.2011 14:31
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Sirius
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Hallo, wie haltet ihr es denn jetzt mit der neuen GbV und GGVSEB ? Eine offizielle Aufbauorganisation (beauftragte Person, sonstige beteiligte Person) gibt es ja jetzt nicht mehr. Und auch keine Schulungspflicht für den betroffenen Personenkreis (jedenfalls nicht in diesen Rechtsvorschriften). Ich denke, ich werde es so wie bisher beibehalten und mit 'beauftragten Personen' und sbP arbeiten und auch entsprechend schulen oder schulen lassen. Der Verweis auf das OWiG gibt für meinen Begriff zu wenig her - es regelt nur Verantwortlichkeiten (insb. für eigenständig handelnde Personen, wozu Verlader wohl nicht gehören (?)), aber keine Schulung etc..
Gruß Sirius
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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