Wer darf unterweisen ?
#12711
28.03.2011 14:06
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Fasiss
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Wer darf alles die Beauftragten Personen für Gefahrstoff/gut unterweisen ? (Auch eine FASI?) Wo steht die Anzahl der benötigten Beauftragten Personen für Gefahrstoff/gut ?
Vielen Dank für eine evtl Antwort
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Re: Wer darf unterweisen ?
[Re: Fasiss]
#12712
28.03.2011 14:42
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Ralph Guenther
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Hallo,
grundsätzlich darf ein Gefahrgutbeauftragter diese Unterweisung durchführen (§6 GbV) bzw. dann natürlich auch die entsprechende Bescheinigung ausstellen.
gruß Ralph
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Re: Wer darf unterweisen ?
[Re: Ralph Guenther]
#12713
28.03.2011 17:22
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Dusan Blach
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Gemäß § 6 der GbV nach der derzeit noch gültigen Fassung heißt es, im letzten Satz des 1. Absatzes: Eine Schulung nach Satz 2 kann vom Gefahrgutbeauftragten übernommen werden.
Das Wort kann impliziert hier nur die Möglichkeit dass diese Schulung durch den Gefahrgutbeauftragten durchgeführt werden darf, der als externer Gefahrgutbeauftragter bestellt ist, als Betriebsangehöriger zum Gefahrgutbeauftragten bestellt wurde oder als Betriebsinhaber selbst Gefahrgutbeauftragter ist.
Wer eine solche Unterweisung durchführen darf ist per Gesetz nicht definitiv vorgeschrieben! Da hier aber in § 6 Absatz 1 Satz 1 verlangt wird, dass ausreichende Kenntnisse über die für ihren Aufgabenbereich maßgebenden Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter vermittelt werden müssen, muss sichergestellt sein, dass die unterweisende Person dieses Wissen selbst hat und auch vermitteln kann. Je nach Tätigkeit der zu unterweisenden Personen kann eine solche Unterweisung auch von einer beauftragten Person erfolgen, die fachlich ausreichend qualifiziert ist das Wissen weiter zu geben und auch in der Lage dazu ist dieses zu vermitteln, was eine sozialadäquate Auswahl dieser Person voraussetzt.
Die beste Lösung ist es allemal, den bestellten Gefahrgutbeauftragten mit der Wahrnehmung dieser Unterweisung zu betrauen, dies sollte gegebenenfalls in einem entsprechenden Dienstleistungsvertrag auch so geregelt werden um nicht zusätzlich Kosten zu verursachen.
Lernen, ohne zu denken, ist eitel; denken, ohne zu lernen, gefährlich. (Konfuzius)
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Re: Wer darf unterweisen ?
[Re: Dusan Blach]
#12714
28.03.2011 18:43
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GG1
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Gemäß § 6 der GbV nach der derzeit noch gültigen Fassung heißt es, im letzten Satz des 1. Absatzes: Eine Schulung nach Satz 2 kann vom Gefahrgutbeauftragten übernommen werden.
...............
Die beste Lösung ist es allemal, den bestellten Gefahrgutbeauftragten mit der Wahrnehmung dieser Unterweisung zu betrauen, dies sollte gegebenenfalls in einem entsprechenden Dienstleistungsvertrag auch so geregelt werden um nicht zusätzlich Kosten zu verursachen. Hallo, nun, den Gefahrgutbeauftraten zur Durchführung der Schulungen zu verpflichten ist manchmal problematisch. Zumindest, wenn es sich um einen Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen handelt. Es heißt nicht umsonst, daß der Prophet im eigenen Lande nichts gilt. Auf der anderen Seite kennt er (sollte zumindest) die Verhältnisse / Bedürfnisse des Unternehmens besser als ein externes Schulungsunternehmen. Grüße GG1
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Re: Wer darf unterweisen ?
[Re: Fasiss]
#12715
28.03.2011 19:14
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Gerald
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Hallo, eine gesetzliche Festlegung gibt es hier nicht. Aber der die Unterweisung durchführt sollte sich schon mit der Thematik auskennen und immer auf den neusten Stand sein. Am besten ist Jemand, welcher die Ausbildungsgenehmigung von der IHK für Gefahrgutausbildung hat, dieser ist auch gezwungen sein Wissensstand immer auf den Neusten zu halten.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Wer darf unterweisen ?
[Re: Gerald]
#12716
28.03.2011 23:48
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GG1
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Am besten ist Jemand, welcher die Ausbildungsgenehmigung von der IHK für Gefahrgutausbildung hat, dieser ist auch gezwungen sein Wissensstand immer auf den Neusten zu halten.
Hallo, nun, das mag auf dem Papier so sein. Ich (= auch Gefahrgutbeauftragter) empfehle bei "neuen" beauftragten Personen immer wieder mal eine externe Schulung. Natürlich frage ich dann auch immer, wie die Leute die Schulung bewerten. Leider ist das Ergebnis bisher immer enttäuschend, da unsere Belange schlicht und ergreifend unzureichend berücksichtigt werden. In welcher Schulung wird z.B. auf die Besonderheiten beim Tankcontainertransport eingegangen? Mal abgesehen von den Unterschieden ortsbeweglicher Tank / ADR Tank? Üblicherweise wird ausführlich über "Päckchen" und deren Kennzeichnung usw. geredet. Von Transporten, z.B. im Binnentankschiff, will ich hier gar nicht mal reden. Grüße GG1
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Re: Wer darf unterweisen ?
[Re: GG1]
#12717
29.03.2011 13:12
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Gerald
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Hallo, die Unterweisung sollte sich schon in zwei Teile gliedern, den allgemeinen Teil und den, auf welchen auf die Belange der Firma speziell eingegangen wird. Die verschiedenen Verlage bieten ja Material zu Mitarbeiterschulungen an, aber dieses sollte man nur als Anleitung nehmen, und das dann auf die entsprechende Unterweisung umarbeiten. Ich habe damit eigentlich gute Erfahrung gemacht.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Wer darf unterweisen ?
[Re: Gerald]
#12718
29.03.2011 13:32
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GG1
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Hallo,
das setzt aber voraus, daß es sich hierbei um eine unternehmensinterne Schulung handelt, bei der die betriebsspezifischen Belange vorher abgefragt wurden. Die mir bekannten "öffentlichen" Schulungen erfüllen das aus meiner Sicht nicht. Ist an dieser Stelle aber nur als Feststellung, nicht als Vorwurf, gemeint.
Grüße GG1
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Re: Wer darf unterweisen ?
[Re: GG1]
#12719
29.03.2011 14:09
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Gerald
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Hallo, genau so ist es!! Eine allgemeine Unterweisung macht meiner Meinung nach wenig Sinn, aber Möglich ist natürlich alles.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Wer darf unterweisen ?
[Re: Gerald]
#12720
31.03.2011 08:53
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Bergmannsheil
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Mahlzeit,
die gestellte Frage ist, wer unterweisen darf? Schulen darf (und sollte wegen der Fachkenntnis) ein Gefahrgutbeauftragter, gerne auch ein Externer. Und wenn der nicht da ist oder der Betrieb keinen bestellen muss? Dann der jeweilige Vorgesetzte. Das ist auch die Person, die - weil weisungsbefugt per Arbeitsvertrag bzw. Aufbauorganisation - auch unterweisen muss. Ein Gefahrgutbeauftragter als Stabstelle kann nicht unterweisen, weil nicht er nicht weisungsbefugt ist. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass beim Thema Gefahrgut viele große Augen und Angst bekommen und eine Schulung/Unterweisung ihrer Mitarbeiter rundum ablehen. Gleichzeitig aber weisen sie täglich ihre Mitarbeiter an, dieses Produkt in diese Verpackung zu packen, den Aufkleber draufzudrucken und nur mit der Firma zu versenden. Oder beim Beladen von LKWs mit Tanks mit bestimmten Großzetteln nach Checkliste das und das abzugehen. Genau darum geht es doch. Sie müssen die Mitarbeiter nur für diese arbeitsbedingten, gefahrgutrelevanten Sachen nach GbV unterweisen. Natürlich müssen sich die beauftragten Personen kundig machen, was für das jeweilige Arbeitsgebiet gilt, aber das gilt ja für jedes andere Arbeiten auch. Also: Die Unterweisung machen die Vorgesetzten und müssen nicht das ganze ADR umfassen. Die Unterweisung kann in 5-10 Minuten durch sein, wenn es nur ein paar Punkte betrifft.
Alles oben genannte gilt auch für andere Bereiche wie Arbeitssicherheit. Die Fasi hat Ahnung un dkan die Vorgesetzten schulen, aber weisungsbefugt ist er nicht.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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