Freigestellte Mengen
#12834
13.04.2011 10:33
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Christin1975
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Hallo,
kann man bei dem Versand von freigestellten Mengen das Kennzeichen für excepted quantities weglassen und stattdessen den entsprechenden Gefahrzettel mit UN-Nummer anbringen? Gleichzeitg wird aber in den Dokumenten angegeben, dass es sich um gefährliche Güter in freigestellten Mengen handelt und der Fahrer hat auch keine orangefarbene Tafel.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Christin1975]
#12835
13.04.2011 13:01
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Gerald
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Hallo, Du darfst nicht Kapitel 3.5 mit Kapitel 3.4 verwechseln. Kapitel 3.4 sind "In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter" und hier erfolgt die Kennzeichnung mit den neuen Gefahrzettel, wenn in Spalte 7a keine "0" steht, dann kannst Du noch bis 30.06.2015 das ADR 2009 für Kapitel 3.4 anwenden, und damit die Kennzeichnung mit einer UN Nummer, bei einer UN Nummer Inhalt in dem Versandstück. Kapitel 3.5 sind "In freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter" und hier erfolgt die Kennzeichnung wie im Kapitel 3.5 beschrieben. In dem Beförderungspapier muss dann der Eintrag gemäß 3.5.6 sein, und der Fahrer muss nach Kapitel 1.3 Unterwiesen sein.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Gerald]
#12836
13.04.2011 13:19
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Christin1975
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Hallo Gerald,
vielen Dank für deine Antwort. Nein ich verwechsle nicht Kapitel 3.4 mit 3.5. Ich würde gerne wissen, ob bei freigestellten Mengen das Kennzeichen gemäß 3.5.4.2 verwendet werden muss oder ob man auch den normalen Gefahrzettel für das entsprechende Produkt anbringen darf und ob man gleichzeitig in den Dokumenten den Hinweis gemäß 3.5.6 angeben darf und der Fahrer ohne orangefarbene Tafel die freigestellte Menge transportieren darf, wenn z.B. eine Flamme (Gefahrzettel für Klasse 3) aufgebracht wurde.
Viele Grüße
Christin
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Christin1975]
#12837
13.04.2011 13:39
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Gerald
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Hallo Christin, wenn Du freigestellt Mengen transportierst, dann muss die Kennzeichnung nach Unterabschnit 3.5.4.2 erfolgen. Aber Du must auch die Spalte 7b in Kapitel 3 für die jeweilige UN Nummer beachten, denn da steht ein Eintrag und im Unterabschnitt 3.5.1.2 steht dann die Menge, welche in der Innen- und Außenverpackung nicht überschritten werden darf. Die Versandstücke selbst sind auf 1000 Stück im Fahrzeug, Wagen oder Container (siehe 3.5.5) begrenzt. Der Hinweis im Beförderungspapier nach 3.5.6 muss auch sein. Wenn sich auf den Versandstücken Gefahrzettel befinden, ist das kein Problem, eine Überkennzeichnung wird nicht bestraft. Der Fahrer braucht dann auch nicht die orange Tafel aufklappen. Es müssen nur die Auflagen im Kapitel 3.5 eingehalten werden.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Gerald]
#12838
13.04.2011 14:44
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Christin1975
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Hallo Gerald,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Du hast mir sehr weitergeholfen.
Viele Grüße
Christin
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Re: Freigestellte Mengen
[Re: Gerald]
#12839
13.04.2011 17:19
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Winklhofer
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Hallo Gerald,
aber wird im Ausland zu großen Problemen führen. Also aus meiner Sicht Finger weg von solchen Überkennzeichnungen. Sind wir doch froh, dass bei EQ keine weitere Kennzeichnung erforderlioh ist und auch sonst relativ wenig beachtet werden muss.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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