Umweltgefährdend = Meeresschadstoff???
#12850
14.04.2011 12:59
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Ritchi81
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Hallo,
ich bin seit kurzem in der Firma in der ich arbeite für den Bereich See als GB zuständig. Nun haben wir Produkte z.B. 1760 bei dem der Gefahrzettel 8 und zusätzlich der Fisch & Baum laut SDB bezettelt werden muss. Laut SDB handelt es sich unter Punkt 14 Bereich Seetransport (marine pollutant: no) nicht um einen Meereschadstoff (SDB von 2009). Auf der Straße gilt ja seit 2011, dass bei solchen Stoffen der Zusatz umweltgefährdend im Beförderungsdokument stehen muss. Wie verhält das sich im Seeverkehr? Eigentlich ist es ja widersprüchlich, wenn ich den F&B drauf mache und dann ist es keine Meeresschadstoff.
Zweite Frage zur 1760 wäre, wie ordne ich diesen Stoff den Trenngruppen zu? Verweis auf: 5.4.1.5.11.1 und 7.2.1.7 und 3.1.4 Eine Reederei wollte nähmlich wissen, welche Eigenschaften dieses Stoff nun hat, ob er sauer oder basisch ist.
Danke im Voraus
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Re: Umweltgefährdend = Meeresschadstoff???
[Re: Ritchi81]
#12851
14.04.2011 16:39
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exag
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Moin Ritchi81,
wenn im SDB drin steht dass es sich nicht um einen MP handelt, dann wird es entsprechend auch nicht mit MP gekennzeichnet, d.h. kein toter Fisch mit Baum dran und es gibt auch keinen Hinweis ins Beförderungsdokument. Ist aber ungewöhnlich, dass auf der Straße der Zettel dran muss, nicht aber auf See, da würde ich zur Vorsicht nochmal nachfragen ob das denn so stimmt. Die Einstufung in eine Trenngruppe muss der Versender machen, und wenn ein Stoff unter eine Trenngruppe fällt ist es entprechend in das Beförderungsdokument aufzunehmen. Fällt der Stoff unter keine Trenngruppe, dann steht nichts im Beförderungsdokument, d.h. einen Hinweis auf sauer oder basisch gibt es dann nicht. Aus meiner Sicht wäre z.B. eine Trenngruppe "0" sinnvoll, dann wüsste jeder dass geprüft worden ist ob das Gut unter eine Trenngruppe fällt, und dass das Ergebnis negativ war. Gleiches gilt auch für MP, auch dort kann man manchmal nicht sehen ob eine Prüfung "vergessen" wurde oder negativ ausfiel. Ein klares "yes" oder "no" würde helfen. Aber wo gibt es schon klare Vorschriften ? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Viele Grüße Volker Utzenrath
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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Re: Umweltgefährdend = Meeresschadstoff???
[Re: exag]
#12852
15.04.2011 08:29
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Claudi
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Ich würde das SDB definitiv in Frage stellen - das Produkt müsste eigentlich (ich bin mir sogar ziemlich ziemlich sicher) ein MP sein, da die Eistufungskriterien harmonisiert sind.
Zur Trenngruppe: ihr müsst doch Gefahrenauslöser (für die Zuordnung zu UN1760 und für die Einstufung als MP) angeben. Davon ausgehend ergibt sich dann die Zuordnung entweder zu Trenngruppe 1 (Säuren) oder 18 (Alkalien). Ggf. müsste man dazu chemisch bewanderte Kollegen/ die für die Klassifizierung Zuständigen befragen, denn nicht alles, was ätzt, heißt auch "...säure". Das wird dann in der IMO-Erklärung folgendermaßen angegeben:
IMDG-Code segregation group 1 acids ODER IMDG-Code segregation group 18 alkalis
Falls keine Trenngruppe zutrifft, müsste eigentlich nichts angegeben werden. Viele Reedereien gehen dazu über, bei n.a.g. immer eine Angabe zu fordern als Nachweis, dass das Thema geprüft und nicht einfach vergessen wurde. Eine Möglichkeit für eine derartige Angabe wäre: "IMDG-Code segregation groups not applicable".
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Re: Umweltgefährdend = Meeresschadstoff???
[Re: Claudi]
#12853
15.04.2011 17:04
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exag
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Moin Claudi,
würde mich auch wundern wenn das SDB richtig wäre, aber dazu fehlt mir der chemische Hintergrund, bin halt Nautiker und kein Chemiker <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Bei der Ermittlung der Trenngruppe würde ich auch immer empfehlen einen Chemiker hinzu zu ziehen, denn ich habe mal gelernt dass es auch durchaus möglich ist, dass wenn der Gefahrauslöser eine Säure ist (die auch ...säure heisst), die Konzentration unter Umständen nicht ausreichend ist, um das Gut in die Trenngruppe der Säuren zu stecken. Das sieht dann im Beförderungsdokument blöd aus und führt bei den Schiffen gerne zu Nachfragen, aber soll möglich sein.
Viele Grüße aus dem Norden Volker
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Re: Umweltgefährdend = Meeresschadstoff???
[Re: Claudi]
#12854
15.04.2011 18:55
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GG1
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Ich würde das SDB definitiv in Frage stellen - das Produkt müsste eigentlich (ich bin mir sogar ziemlich ziemlich sicher) ein MP sein, da die Eistufungskriterien harmonisiert sind.
Hallo Claudi, ja, ich würde das SDB auch in Frage stellen. Da es von 2009 ist beruht es vermutlich noch auf dem 33 Amd. und das kannte noch die feste Einstufung als "P" oder "PP". Mit dem 34 Amd. (Pflicht zur Anwendung ab 1.1.2010, freiwillig ab 1.1.2009) hat sich das bekanntlich geändert und der Lieferant hat sein SDB vermutlich nicht nach dem 34 Amd erstellt. Ein Nachfrage würde daher nicht schaden. @Ritchi81: Was sagt das SDB im Kapitel 12? Grüße GG1
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Re: Umweltgefährdend = Meeresschadstoff???
[Re: GG1]
#12855
17.04.2011 06:41
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Ritchi81
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Hallo,
danke für eure Beiträge.
Also zu dem SDB bei Punkt 12 steht Wassergefährdend, Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern langfristige Schäden verursachen. Und unter den R-Sätzen sind die 51/53 erwähnt. Also werden die Bedingungen erfüllt, damit das Produkt nach neuer ADR den Zusatz F&B erhält. Also gehe ich mal davon aus, dass das auch für die See zutrifft. Deshalb habe nun auch die Überprüfung des SDB´s in Auftrag gegeben, da auch weitere Stoffe betroffen sind. Mal sehen was das Ergebnis sein wird.
Gruß Marcel
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Re: Umweltgefährdend = Meeresschadstoff???
[Re: Ritchi81]
#12856
17.04.2011 14:47
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Claudi
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Aufpassen, nicht das neuem ADR 2011, sondern die Umweltgefährdung gibts seit dem ADR 2009 für alle Gefahrgüter. Es gab nur für alle Produkte außer UN 3082 und UN 3077 eine Übergangsfrist, die am 31.12.10 abgelaufen ist.
Somit bekommt dieses Gefahrgut spätestens seit dem 1.1.2011 Fisch&Baum und ist auch im Seeverkehr (seit dem 1.1.2010 - 34.Amentment) MP.
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Re: Umweltgefährdend = Meeresschadstoff???
[Re: Ritchi81]
#12857
30.06.2011 13:12
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Hallo,
danke für eure Beiträge.
Also zu dem SDB bei Punkt 12 steht Wassergefährdend, Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern langfristige Schäden verursachen. Und unter den R-Sätzen sind die 51/53 erwähnt. Also werden die Bedingungen erfüllt, damit das Produkt nach neuer ADR den Zusatz F&B erhält. Also gehe ich mal davon aus, dass das auch für die See zutrifft. Deshalb habe nun auch die Überprüfung des SDB´s in Auftrag gegeben, da auch weitere Stoffe betroffen sind. Mal sehen was das Ergebnis sein wird.
Gruß Marcel Wenn dort " giftigfür Wasserorganismen steht, wäre das für mich auf allen Verkehrsträgern umweltgefährdend bzw. marine pollutant, fertsch!
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