Liebe Gefahrgutgemeinde,
wir haben einen Brief von einem Kunden aus Österreich erhalten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />, in dem
ein Bezug auf die Novelle ADR 2011 genommen wird. Hier soll es eine neue Vorschrift für die Verpackung von Aerosoldosen und für alle als begrenzte Menge
verpackte Gefahrgütern geben.
( Auszug aus dem Brief )"Die Verbindung an den Kartons müssen mit Klebeband geklebt, überlappt und geklebt oder überlappt und mit Metallklammern geheftet sein. Erfolgt der Verschluss durch Verkleben oder mit einem Klebeband, so muss der Klebstoff wasserbeständig sein."
Kennt jemand diese Vorschrift ?
Falls ja,kann mir jemand die Fundstelle im ADR mitteilen ?
vielen Dank für Eure Mitarbeit.