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Novelle ADR 2011 #12968 02.05.2011 15:49
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Andreas1976 Offline OP
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Liebe Gefahrgutgemeinde,
wir haben einen Brief von einem Kunden aus Österreich erhalten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />, in dem
ein Bezug auf die Novelle ADR 2011 genommen wird. Hier soll es eine neue Vorschrift für die Verpackung von Aerosoldosen und für alle als begrenzte Menge
verpackte Gefahrgütern geben.
( Auszug aus dem Brief )"Die Verbindung an den Kartons müssen mit Klebeband geklebt, überlappt und geklebt oder überlappt und mit Metallklammern geheftet sein. Erfolgt der Verschluss durch Verkleben oder mit einem Klebeband, so muss der Klebstoff wasserbeständig sein."
Kennt jemand diese Vorschrift ?
Falls ja,kann mir jemand die Fundstelle im ADR mitteilen ?

vielen Dank für Eure Mitarbeit.


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Re: Novelle ADR 2011 [Re: Andreas1976] #12969 03.05.2011 08:17
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Winklhofer Offline
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Hallo Roithmeier1976,

das ist nichts grundsätzlich Neues. Die Verknüpfung im ADR ist über 3.4.1 f) ADR 2011 bzw. 3.4.4 a) ADR 2009 i. V. m. 6.1.4.12 ADR zu finden.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Novelle ADR 2011 [Re: Andreas1976] #12970 03.05.2011 08:19
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Andreas1976 Offline OP
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Endlich gefunden !
Dieser Textauszug stammt aus dem Kapitel 6.1.4.12.2 bis 6.1.4.12.4.

Meiner Ansicht nach kommt dieses Kapitel beim Versand LQ nicht zum tragen.
Könnt Ihr mir hier zustimmen?

vielen Dank für Eure Beiträge.


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Re: Novelle ADR 2011 [Re: Andreas1976] #12971 03.05.2011 09:30
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Claudi Offline
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doch, siehe Beitrag von Herrn Winklhofer:

Über 3.4.1 f) wird Bezug genommen auf 6.1.4 ADR.

Das heißt jedoch nicht, dass eine bauartgeprüfte Pappkiste genutzt werden muss, sondern es geht um die Bauvorgaben - meines Erachtens nach beschreibt 6.1.4.12 (um beim Beispiel der Kiste aus Pappe zu bleiben) einfach "nur" eine anständige, stabile Pappkiste die so gebaut/ beschaffen ist, dass sie den Transportbelastungen standhalten kann.

Re: Novelle ADR 2011 [Re: Claudi] #12972 04.05.2011 06:36
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Andreas1976 Offline OP
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Danke an Claudi und Herrn Winkelhofer.


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