Müssen öffentlich-rechtliche Entsorgungsbetriebe auch alle ADR-Maßnahmen beachten ? Oder sind diese aufgrund des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Transportgenehmigungsverordung davon vollständig oder teilweise befreit ?
Re: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsbetrieb kein ADR
[Re: Fasiss]
#1299210.05.201111:57
da war vor einiger Zeit mal ein Artikel in einer Gefahrgutzeitschrift: die würden beim Verpressen kaputt gehen und damit wäre die Gefahr beseitigt, da zu geringe Menge je Einzelfall...
Grüße GG1
Re: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsbetrieb kein
[Re: GG1]
#1299526.05.201115:01
mir ist die Tage ein recht interessantes Urteil in die Hände gekommen (vom Kunden zugesandt: Das Aktenzeichen lautet 4 StR 610/08. Dies ist ein Urteil des BGH vom 25.06.2009. Im Kern des Urteils ging es um fahrlässige Tötung u. a. Inhalt der Verhandlung war der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gegen den Freispruch der Betroffenen.
Auch wenn dieses Urteil vielliecht nicht bei der Frage, ob öffentlich-rechtliche Entsorgungsbetriebe nun dem GGBefG unterstehen oder nicht, weiterhelfen kann, es sollte aber zum Nachdenken anregen.