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Flüssigmetal-Tiegel UN 3257 #12996 10.05.2011 11:24
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Puck40 Offline OP
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Hallo,

lt. Anlage 12 RSEB ist die UN 3257 in Umschließungen ( Tiegel 3.4.1 ) zu versenden.

In der Tabelle 3.2 ADR findet sich unter Sondervorschriften ( 13) 4.3.5 die Sondervorschrift TU35.

Hier stellt sich bei mir die Frage, sind die o.g. Umschießungen ( Tiegel ) auch von dieser Sondervorschrift TU35 betroffen ?

Viele Grüße von
Puck 40

Re: Flüssigmetal-Tiegel UN 3257 [Re: Puck40] #12997 10.05.2011 16:10
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Hallo Puck40,

die Sondervorschrift TU35 betrifft den Tanktransport. Bei Tiegeln im Sinne von Anlage 12 der RSEB handelt es sich um Spezialcontainer, die mit dem Begriff Tank nichts zu tun haben. Somit ist auch diese SV grundsätzlich unbeachtlich. Allerdings ist mir durchaus bewusst, auf was die Frage abzielt. Leerbebeförderung freigestellt vom ADR! Wenn keine Gefährdung mehr besteht kann dies auch genutzt werden. Ich darf jedoch in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass diese Tiegel m. W. auch beim Rücktransport zu den Aluminiumschmelzwerken noch eine Außentemperatur von ca. 80 Grad C haben.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Flüssigmetal-Tiegel UN 3257 [Re: Winklhofer] #12998 10.05.2011 16:44
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Puck40 Offline OP
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Hallo Herr Winklhofer,

bei den von mir gemeinten Transporten erhält der Fahrer zu den restentleerten Tiegeln, die allerdings oft mehr als nur Reste enthalten und eine sehr hohe Temperatur aufweisen, zusätzlich volle bzw. halbvolle Tiegeln als Retoure ( z.B. Annahmeverweigerung ). Meiner Meinung nach, muss er in diesem Fall auf jeden Fall die Beschilderung am Fahrzeug öffnen.

Danke für Ihre Antwort !

Viele Grüße
Puck 40

Re: Flüssigmetal-Tiegel UN 3257 [Re: Puck40] #12999 06.06.2011 15:58
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Hallo Puck40,

das ist selbstverständlich. Dann müssen im Übrigen auch die Kennzeichnungsnummern auf den Warntafeln und die Placards geöffnet sein.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


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