Hallo Puck40,
die Sondervorschrift TU35 betrifft den Tanktransport. Bei Tiegeln im Sinne von Anlage 12 der RSEB handelt es sich um Spezialcontainer, die mit dem Begriff Tank nichts zu tun haben. Somit ist auch diese SV grundsätzlich unbeachtlich. Allerdings ist mir durchaus bewusst, auf was die Frage abzielt. Leerbebeförderung freigestellt vom ADR! Wenn keine Gefährdung mehr besteht kann dies auch genutzt werden. Ich darf jedoch in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass diese Tiegel m. W. auch beim Rücktransport zu den Aluminiumschmelzwerken noch eine Außentemperatur von ca. 80 Grad C haben.
Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer