Bruttomasse und begrenzte Menge
#13155
30.05.2011 16:49
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Matthias_L
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Grüß Gott an alle Forummitglieder,
ich war mir bislang immer sicher und wurde durch die Rückfrage eines Programmierers ins Grübeln gebracht.
Die Frage ging um die Definition von Bruttomasse in Hinsicht auf die nachweisbare Information des Beförderers.
ADR 2011,3.4.12: Absender von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern müssen den Beförderer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der so zu versendenden Güter informieren.
Angenommen es werden zwei Flaschen Gefahrgut (Gewicht je Flasche 1 kg, Inhalt je 500 g gefährliche Flüssigkeit) zusammen mit weiteren 3 kg nicht gefährlicher Ware in einer zusammengesetzten Packung verpackt. Das Versandstück hat dann 5 kg. Vorausgesetzt wird, dass ein Versand in begrenzter Menge erlaubt ist.
Für mich ist die Bruttomasse des Versandstückes 5 kg.
Ist damit auch die Bruttomasse der so zu versendenden Güter nach 3.4.12 5 kg? Der Programmierer meint, die Bruttomasse der so zu versendenden Güter beträgt nur 2 kg, da die Bruttomasse der gefährlichen Güter gemeint sei.
Das klingt jetzt ein bisschen nach Textaufgabe in der Grundschule, ich habe aber leider im Forum bzw. sonst keine Definition gefunden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Matthias_L
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Re: Bruttomasse und begrenzte Menge
[Re: Matthias_L]
#13156
30.05.2011 17:24
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Gerald
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Hallo, Ist damit auch die Bruttomasse der so zu versendenden Güter nach 3.4.12 5 kg? Der Programmierer meint, die Bruttomasse der so zu versendenden Güter beträgt nur 2 kg, da die Bruttomasse der gefährlichen Güter gemeint sei. Der Programmierer hat recht, es geht nur um die Menge nach Kapitel 3.4, denn unter Abschnitt 3.4.12 steht "Absender von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern müssen den Beförderer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der so zu versendenden Güter informieren." Und diese Information wird benötigt, damit Abschnitt 3.4.13 a) im Zusammenhang mit Abschnitt 3.4.14 und 3.4.15 durch den Beförderer und Fahrzeugführer eingehalten werden kann. Denn wenn die Beförderungseinheit nicht mit der Kennzeichnung nach 3.4.15 ausgerüstet ist, kann es nun mal zu einem Problem kommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Bruttomasse und begrenzte Menge
[Re: Gerald]
#13157
31.05.2011 08:05
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Claudi
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Um es zu vereinfachen, dürfte man hier trotzdem mit 5 kg arbeiten. Hat natürlich den "Nachteil", dass man schneller die 8 Tonnen überschreitet. Die neue RSEB sagt dazu nämlich: Zu Abschnitt 3.4.12 und 3.4.14 3-9 Die Angabe einer höheren Bruttomasse als der tatsächlichen Bruttomasse begründet keine Ordnungswidrigkeit.
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Re: Bruttomasse und begrenzte Menge
[Re: Gerald]
#13158
31.05.2011 09:16
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Matthias_L
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Guten Morgen,
Danke für die Antworten. Ich habe trotzdem noch ein Verständnisproblem.
Wenn ich 3.4.12 lese ("Absender von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern müssen den Beförderer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der so zu versendenden Güter informieren.") dann ist das so zu versendende Gut die zwei Flaschen mit 2 kg Bruttomasse.
Wenn ich jetzt aber davon ausgehe, dass ich den Beförderer deshalb über die Bruttomasse informieren muss, damit er weiss, ob er nach 3.4.14 auf die Kennzeichnung nach 3.4.13 verzichten kann.
In 3.4.14 ist aber von der Bruttomasse der Versandstücke die Rede. Und die Bruttomasse meines Versandstückes ist doch 5 kg.
Dann müsste ich den Beförderer also über zwei Bruttomassen informieren. Das kann doch nicht gemeint sein?
Grüße
Matthias
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Re: Bruttomasse und begrenzte Menge
[Re: Claudi]
#13159
31.05.2011 09:25
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Matthias_L
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Guten Morgen,
die Ungereimheit ergäbe sich auch aus dem von Claudi zitierten RSEB 2011. Diese gibt eine Durchführungsrichtlinie zu Abschnitt 3.4.12 und 3.4.14. Also sollte doch im ADR in 3.4.12 und 3.4.14 die gleiche Bruttomasse gemeint sein. Abschnitt 3.4.14 behandelt aber eindeutig die Bruttomasse der Versandstücke.
Grüße
Matthias
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Re: Bruttomasse und begrenzte Menge
[Re: Matthias_L]
#13160
01.06.2011 08:10
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Tommy Danger
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Guten Morgen,
das einzige "echte" Problem, entsteht doch beim Beförderer. Wenn er die Bruttomassen aller Absender zusammenrechnet, kommt er eher auf die 8 Tonnen also sonst.
Im "schlimmsten" Fall kennzeichnet er, obwohl er "nur" 7,5 t begrenzte Mengen brutto dabei hat.
Was solls!
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Re: Bruttomasse und begrenzte Menge
[Re: Matthias_L]
#13161
06.06.2011 16:07
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Winklhofer
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Hallo Matthias L,
Sie haben recht, es ist die Bruttomasse der Versandstücke gemeint und damit 5 kg. Hierzu gibt es keine Wahlmöglichkeit.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Bruttomasse und begrenzte Menge
[Re: Winklhofer]
#13162
14.06.2011 13:34
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Hagen
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3.4.12 ADR ist meiner Meinung nach missverständlich, wenn nicht sogar falsch formuliert. 3.4.14 bezieht sich eindeutig auf das ganze Versandstück und die Info an den Beförderer hat ja nur den Zweck der Entscheidung "Fahrzeug kennzeichnen ja oder nein". Auch 3.4.2 spricht für das ganze Versandstück: "Die gesamte Bruttomasse des Versandstücks darf 30 kg nicht überschreiten".
Gruß Hagen
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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