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leere Großpackmittel (IBC) mit Gefahrgutetiketten #13633 07.09.2011 16:56
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Antoniohopkins Offline OP
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Hallo liebe Gefahrgutgemeinde,

Wenn ich an unsere Kunden leere und gereinigte IBC mit vollständiger Gefahrgutdeklarierung schicke was muss ich dann im Beförderungspapier vermerken?
Den es sind ja keine ungereinigte leere Verpackungen! Muss ich dann überhaut etwas auf dem Beföderungspapier vermerken oder reicht es wenn ich schreibe" leeres Großpackmittel und dann die UN-Nummer?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Viele Grüße aus dem Schwarzwald
Antoniohopkins

Re: leere Großpackmittel (IBC) mit Gefahrgutetiketten [Re: Antoniohopkins] #13634 07.09.2011 17:53
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HolgerT Offline
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... graues Thema erwischt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> ...

Es sind gereinigte Verpackungen, damit kein GefGut, wenn auch bezettelt. Dann brauchen auch keine Angaben nach ADR im Beförderungspapier gegeben werden.

Meiner Ansicht gibt es bei Verpackungen keine festgelegte Pflicht zum Entfernen der GefGut-Bezettelung (wenn diese gereinigt sind), ich habe schon mehrmals danach gesucht ...
Es gibt zwar Hinweise und Empfehlungen, aber eben keine Pflicht (wie bei Tanks).

Ich persönlich tendiere rein rechtlich dazu alles so zu belassen und auch keine Angaben im Beförderungspapier zu tätigen. Das hat den Nachteil, dass man auf eine Gefahr hinweist, die nicht existiert, sicher ein Problem für Kontrollbehörden und Sicherungskräften im Falle eines Falles.
Wenn die GefGut-Bezettelung dann auch noch mangelhaft ist (weil sie z.B. schon mangelhaft angeliefert wurde), dann haben Kontrollbehörden sicher ein noch größeres Problem.

Also ist die eigentlich beste Lösung zum Erreichen des Schutzzieles: weg mit der GefGut-Bezettelung und GefStoff-Kennzeichnung (die zum Teil recht hartnäckig kleben und der Entfernungsaufwand erheblich ist).

Gruß
Holger

Zuletzt bearbeitet von HolgerT; 07.09.2011 18:24.
Re: leere Großpackmittel (IBC) mit Gefahrgutetiket [Re: HolgerT] #13635 07.09.2011 22:05
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GG1 Offline
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Also ist die eigentlich beste Lösung zum Erreichen des Schutzzieles: weg mit der GefGut-Bezettelung und GefStoff-Kennzeichnung (die zum Teil recht hartnäckig kleben und der Entfernungsaufwand erheblich ist).


Hallo Holger,

um uns da beim Transport keine Probleme einzuhandeln empfehle ich unseren Betrieben eine Sprühdose (mit geeigneter Farbe nach Wunsch, Hauptsache hochdeckend) zu nehmen und das ganze zu übersprühen. Kostet wesentlich weniger Zeit als abkratzen und wird daher gerne gemacht.

Grüße
GG1

Re: leere Großpackmittel (IBC) mit Gefahrgutetiketten [Re: HolgerT] #13636 08.09.2011 07:58
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Gandalf Offline
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Hallo HolgerT,
Antwort auf
Das hat den Nachteil, dass man auf eine Gefahr hinweist, die nicht existiert, sicher ein Problem für Kontrollbehörden und Sicherungskräften im Falle eines Falles.
Mit Sicherheit. Ein Kunstoff IBC mit NaOH wird gespült und gereinigt, meistens mit Wasser und dann? Wird der auch getrocknet oder mit den Resten an Spülwasser befördert, ist ja schließlich nur Wasser? Kann man sehen, dass diese Reste Wasser sind und nicht Gefahrgut? Ich würde da mal sagen nein. Auch wenn da jetzt kein Verstoß nach Gefahrgutrecht vorliegt (weil gar kein Gefahrgut), hat man selbt und die Behörde zumindest einigen Aufwand. Grenzt das nicht schon an Irreführung der Justiz?
Also entfernen, übersprühen, überkleben oder anderweitig unkenntlich machen ist da, wie schon vorgeschlagen, wohl angezeigt.
Gruß Gandalf

Re: leere Großpackmittel (IBC) mit Gefahrgutetiketten [Re: Gandalf] #13637 08.09.2011 08:30
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HolgerT Offline
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Kann man sehen, dass diese Reste Wasser sind und nicht Gefahrgut? Ich würde da mal sagen nein.


... genau das ist das Problem.
Für mich daher unverständlich, dass dazu bei einem Umschließungsmittel genaue Regelungen/Pflichten vorhanden sind und bei einem anderen nicht ...

Gruß
Holger

Re: leere Großpackmittel (IBC) mit Gefahrgutetiketten [Re: HolgerT] #13638 08.09.2011 08:40
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Wilhelm Kassing Offline
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Hallo Holger,
das ist doch der Sinn der Kennzeichnung:

Kennzeichnung mit UN-Nummer und Gefahrzettel = Inhalt ist Gefahrgut

Keine Kennzeichnung = kein Gefahrgut wie z.B. Wasser

Ich kann doch nur über die Kennzeichnung erkennen ob es sich bei dem Inhalt um z. B. Säure oder um entzündbare flüssige Stoffe handelt. An der Färbung der Flüssigkeit sicher nicht.

Grüße

W. Kassing

Re: leere Großpackmittel (IBC) mit Gefahrgutetiketten [Re: Wilhelm Kassing] #13639 08.09.2011 10:54
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HolgerT Offline
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Vollkommen richtig!

Also zum Ursprung: Kennzeichnung ab oder unkenntlich machen!

Das habe ich insoweit Alles, wie es Herr Kassing nochmals ausgeführt hat, verinnerlicht.
Nun wird's akademisch:
Trotzdem die Frage warum es bei Tanks die explizite Pflicht, Kennzeichnungen bei leeren Tanks zu entfernen, gibt und warum diese explizite Pflicht eben bei Verpackungen nicht.
Ich hoffe der Gesetzgeber hat sich etwas bei diesen unterschiedlichen Pflichtenzuweisungen gedacht!

Wie gesagt, diese Frage ist eher akademisch und dient dem Verständnis der Logik/Herangehensweise von Vorschriftenersteller, in der praktischen Sache sind wir uns einig ...

Gruß
Holger


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