Hallo dgr2008,
eine Pauschallösung kann ich dir in diesem Fall nicht anbieten.
handelt es sich bei GLUTARALDEHYD 0,25 % Lösung um Gefahrgut?
Ich würde folgendermaßen vorgehen: Ist der Grundstoff, also Glutaraldehyd, als reiner Stoff ein Gefahrgut?
=> nein: dann ist auch die Lösung kein Gefahrgut.
=> ja: dann gibt es drei Möglichkeiten. Entweder ein Chemiker macht dir eine Klassifizierung und gibt dir die entsprechenden Daten oder du machst mit deinen bekannten Komponenten eine eigene Klassifizierung nach 2.2.x.3 (x steht für die entsprechende Klasse). Die dritte Alternative gäbe dir zwar ein sicheres Ergebnis, wäre aber nicht ratsam, der Eigenversuch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />. Je nachdem, was passiert, kannst du dann ja nochmal eine Klassifizierung machen (Bitte nicht ernst nehmen, das soll ein Späßle sein).
Ist dies bei nur 0,25 % Lösung nötig?
Gibt es hier Konzentrationsinfos ab wieviel % dieser Stoff Gefahrgut ist bzw. wäre?
Ob dein Endprodukt nun Gefahrgut ist oder nicht, kann man nicht pauschalisieren. Auch das ADR ist sehr detailverliebt und gibt dir deshalb mit Sicherheit keine Auskunft, ob deine Lösung Gefahrgut ist oder nicht. Welche Komponenten sind der Lösung noch beigemischt? Womit reagiert die Lösung? - Fragen, die dir letztendlich nur ein Versuch geben kann, d.h., nur ein Chemiker kann dir für deine Lösung eine definitive Aussage geben. Wenn du ein Bier trinkst, sagt dir der Alkoholwert des Bieres ja auch nicht, wieviel Promille du hast. Und so verhält es sich auch in deinem Fall.
Wenn du also keinen Chemiker zur Hand hast, dann geh auf Nummer sicher. Klassifizier nach deinen vorliegenden Daten und deklarier entsprechend. Lieber zu viel als zu wenig. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />