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Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid #13961 09.11.2011 13:59
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J. Holzapfel Offline OP
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Hallo Kollegen, folgendes Problem:
mir liegt eine Stellungnahme eines GB vor der den Transport unter folgenden Bedingungen für ADR-konform hält:
Aluoxid verpackt in Big Bags unter der UN 3175 in einem bedeckten Walking-Floor-Sattelauflieger.
Zwar ist ein Big Bag für die UN 3175 nicht zulässig, aber, und jetzt kommt mein Problem, man könne diesen Transport als lose Schüttung nach VV3 durchführen und irgendwelche Big Bags nehmen. (Es sind 1 cbm Big Bags vorgesehen).
Ich halte diesen Transport so für nicht durchführbar. Wer liegt jetzt richtig?


Grüße aus der Pfalz
Jürgen
Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: J. Holzapfel] #13962 09.11.2011 17:35
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Hallo Jürgen,

ich würde den Transport so nicht durchführen, da nach 7.3.1.1 nur leere ungereinigte Verpackungen in loser Schüttung transportiert werden dürfen, die Verpackungen aber befüllt sind.

Grüße
GG1

Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: J. Holzapfel] #13963 09.11.2011 20:59
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

ich würde sagen, zulässig. Die Beförderung von UN3175 ist gem. VV3 in bedeckten Fahrzeugen mit ausreichender Belüftung gestattet. Dürfte bei dem Walking-Floor-Sattelauflieger zutreffend sein. Die Verpackung in IBC ist nur eine zusätzliche Sicherheit, dass u.a. kein Gefahrgut von der Ladefläche "purzelt" und bei der Entladung besser zu händeln ist. Die Beförderungseinheit ist vorne und hinten mit o. Tafeln mit den Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr sowie der UN-Nummer zu versehen. Des Weiteren sind an beiden Längsseiten und hinten des Sattelaufliegers Großzettel nach Muster Nr. 4.1 anzubringen.

Gruss

Udo

Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: Udo Freitag] #13964 09.11.2011 21:59
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Antwort auf
Die Verpackung in IBC ist nur eine zusätzliche Sicherheit, dass u.a. kein Gefahrgut von der Ladefläche "purzelt" und bei der Entladung besser zu händeln ist.


Hallo Udo,

mir erschließt sich nicht, warum ich gefüllte Verpackungen in loser Schüttung befördern darf. Gegen das von der Ladefläche "purzeln" gibt es in 7.3 aus meiner Sicht ausreichende Regelungen.

Grüße
GG1

Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: GG1] #13965 10.11.2011 09:34
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Udo Freitag Offline
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Moin, moin GG1,

was spricht denn dagegen? Einen Sicherheitsverlust sehe ich nicht, eher umgekehrt. Bei einem Unfall würde wahrscheinlich nicht soviel Gefahrgut austreten wie z.B. bei einem Muldenfahrzeug. Solange die Voraussetzungen gem. Kapitel 7.3 ADR erfüllt werden, denke ich ist ein derartiger Transport durchaus zulässig.

Gruss

Udo

Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: Udo Freitag] #13966 10.11.2011 09:46
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Hallo Udo,

aus meiner Sicht spricht dagegen, daß der Begriff "lose Schüttung" die Verwendung von Verpackungen ausschließt; auch wenn der eine oder andere Artikel in einschlägigen Zeitschriften den Begriff im Zusammenhang mit mangelhafter Ladungssicherung verwendet. Das Stichwort mangelhafte Ladungssicherung kann man hier, denke ich, auch anwenden: Was passiert bei einer Vollbremsung mit den Big Bags?

Grüße
GG1

Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: Udo Freitag] #13967 10.11.2011 09:51
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J. Holzapfel Offline OP
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Hallo Udo,
das bedeutet aber im Umkehrschluss ich kann mir die Anschaffung von Verpackungen mit UN-Zulassung sparen und fahre alles als lose Schüttung?
Nach den Begriffsdefinitionen ist eine Beförderung in loser Schüttung: Beförderung von unverpackten festen Stoffen oder Gegenständen in Fahrzeugen oder Containern; dieser Begriff gilt weder für Güter, die als Versandstücke, noch für Stoffe, die in Tanks befördert werden..
Und Material in Big Bags ist verpackt, also Versandstück.


Grüße aus der Pfalz
Jürgen
Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: J. Holzapfel] #13968 10.11.2011 10:29
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Udo Freitag Offline
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Hallo J. Holzapfel,

sehe ich genauso. Geprüfte IBC wären dann nicht erforderlich und die Kennzeichnung und Bezettelung ist auch entbehrlich. Ist ja schon an der Beförderungseinheit angebracht. Wenn ich mich recht erinnere, wurde ein ähnliches Problem schon einmal im ERFA behandelt. Kleine Mulden mit Plane oder starrem Deckel(größe ca. 1m³) wurden mit Zinkstaub (UN3077) befüllt und danach auf einem Planenzug verladen. Behälter wurden auch nicht bezettelt o. gekennzeichnet. Das ganze lief auch unter "loser Schüttung" und wurde auch so gesehen.


Gruss

Udo

Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: Udo Freitag] #13969 10.11.2011 19:21
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Antwort auf
Behälter wurden auch nicht bezettelt o. gekennzeichnet. Das ganze lief auch unter "loser Schüttung" und wurde auch so gesehen.


Hallo Udo,

gibt es da was schriftliches zu?

Grüße
GG1

Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: GG1] #13970 10.11.2011 20:29
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Udo Freitag Offline
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Hallo GG1,

leider habe ich nichts schriftliches. Gibt wahrscheinlich ein Protokoll der entsprechenden Sitzung. Vielleicht weiß Herr Damm mehr?

Gruss

Udo

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