Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
#13961
09.11.2011 13:59
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J. Holzapfel
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Hallo Kollegen, folgendes Problem: mir liegt eine Stellungnahme eines GB vor der den Transport unter folgenden Bedingungen für ADR-konform hält: Aluoxid verpackt in Big Bags unter der UN 3175 in einem bedeckten Walking-Floor-Sattelauflieger. Zwar ist ein Big Bag für die UN 3175 nicht zulässig, aber, und jetzt kommt mein Problem, man könne diesen Transport als lose Schüttung nach VV3 durchführen und irgendwelche Big Bags nehmen. (Es sind 1 cbm Big Bags vorgesehen). Ich halte diesen Transport so für nicht durchführbar. Wer liegt jetzt richtig?
Grüße aus der Pfalz Jürgen
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Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: J. Holzapfel]
#13962
09.11.2011 17:35
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GG1
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Hallo Jürgen,
ich würde den Transport so nicht durchführen, da nach 7.3.1.1 nur leere ungereinigte Verpackungen in loser Schüttung transportiert werden dürfen, die Verpackungen aber befüllt sind.
Grüße GG1
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Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: J. Holzapfel]
#13963
09.11.2011 20:59
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Udo Freitag
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Hallo,
ich würde sagen, zulässig. Die Beförderung von UN3175 ist gem. VV3 in bedeckten Fahrzeugen mit ausreichender Belüftung gestattet. Dürfte bei dem Walking-Floor-Sattelauflieger zutreffend sein. Die Verpackung in IBC ist nur eine zusätzliche Sicherheit, dass u.a. kein Gefahrgut von der Ladefläche "purzelt" und bei der Entladung besser zu händeln ist. Die Beförderungseinheit ist vorne und hinten mit o. Tafeln mit den Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr sowie der UN-Nummer zu versehen. Des Weiteren sind an beiden Längsseiten und hinten des Sattelaufliegers Großzettel nach Muster Nr. 4.1 anzubringen.
Gruss
Udo
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Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: Udo Freitag]
#13964
09.11.2011 21:59
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Die Verpackung in IBC ist nur eine zusätzliche Sicherheit, dass u.a. kein Gefahrgut von der Ladefläche "purzelt" und bei der Entladung besser zu händeln ist. Hallo Udo, mir erschließt sich nicht, warum ich gefüllte Verpackungen in loser Schüttung befördern darf. Gegen das von der Ladefläche "purzeln" gibt es in 7.3 aus meiner Sicht ausreichende Regelungen. Grüße GG1
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Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: GG1]
#13965
10.11.2011 09:34
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Udo Freitag
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Moin, moin GG1,
was spricht denn dagegen? Einen Sicherheitsverlust sehe ich nicht, eher umgekehrt. Bei einem Unfall würde wahrscheinlich nicht soviel Gefahrgut austreten wie z.B. bei einem Muldenfahrzeug. Solange die Voraussetzungen gem. Kapitel 7.3 ADR erfüllt werden, denke ich ist ein derartiger Transport durchaus zulässig.
Gruss
Udo
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Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: Udo Freitag]
#13966
10.11.2011 09:46
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Hallo Udo,
aus meiner Sicht spricht dagegen, daß der Begriff "lose Schüttung" die Verwendung von Verpackungen ausschließt; auch wenn der eine oder andere Artikel in einschlägigen Zeitschriften den Begriff im Zusammenhang mit mangelhafter Ladungssicherung verwendet. Das Stichwort mangelhafte Ladungssicherung kann man hier, denke ich, auch anwenden: Was passiert bei einer Vollbremsung mit den Big Bags?
Grüße GG1
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Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: Udo Freitag]
#13967
10.11.2011 09:51
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J. Holzapfel
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Hallo Udo, das bedeutet aber im Umkehrschluss ich kann mir die Anschaffung von Verpackungen mit UN-Zulassung sparen und fahre alles als lose Schüttung? Nach den Begriffsdefinitionen ist eine Beförderung in loser Schüttung: Beförderung von unverpackten festen Stoffen oder Gegenständen in Fahrzeugen oder Containern; dieser Begriff gilt weder für Güter, die als Versandstücke, noch für Stoffe, die in Tanks befördert werden.. Und Material in Big Bags ist verpackt, also Versandstück.
Grüße aus der Pfalz Jürgen
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Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: J. Holzapfel]
#13968
10.11.2011 10:29
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Udo Freitag
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Hallo J. Holzapfel,
sehe ich genauso. Geprüfte IBC wären dann nicht erforderlich und die Kennzeichnung und Bezettelung ist auch entbehrlich. Ist ja schon an der Beförderungseinheit angebracht. Wenn ich mich recht erinnere, wurde ein ähnliches Problem schon einmal im ERFA behandelt. Kleine Mulden mit Plane oder starrem Deckel(größe ca. 1m³) wurden mit Zinkstaub (UN3077) befüllt und danach auf einem Planenzug verladen. Behälter wurden auch nicht bezettelt o. gekennzeichnet. Das ganze lief auch unter "loser Schüttung" und wurde auch so gesehen.
Gruss
Udo
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Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: Udo Freitag]
#13969
10.11.2011 19:21
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Behälter wurden auch nicht bezettelt o. gekennzeichnet. Das ganze lief auch unter "loser Schüttung" und wurde auch so gesehen.
Hallo Udo, gibt es da was schriftliches zu? Grüße GG1
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Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: GG1]
#13970
10.11.2011 20:29
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Udo Freitag
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Hallo GG1,
leider habe ich nichts schriftliches. Gibt wahrscheinlich ein Protokoll der entsprechenden Sitzung. Vielleicht weiß Herr Damm mehr?
Gruss
Udo
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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