Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: Udo Freitag]
#13971
10.11.2011 22:54
|
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
GG1
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499 |
Hallo Udo,
dann warten wir mal ab. Ich habe es schon mehrfach erlebt, daß die Nachfrage nach einer schriftlichen Quelle großes Stirnrunzeln ausgelöst hat.
Grüße GG1
PS: Bitte nicht böse nehmen: Im Kindergarten habe ich unter anderem auch gehört, daß es den Weihnachtsmann gibt.
|
|
Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: GG1]
#13972
14.11.2011 14:46
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Udo Freitag
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753 |
Hallo GG1,
der Weihnachtsmann hat mir vorab etwas zugeflüstert. Ergebnis aus dem 26.ERFA vom Juni 2010 in Rostock.
Gruss
Udo
|
|
Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: Udo Freitag]
#13973
14.11.2011 22:21
|
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
GG1
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499 |
Hallo Udo,
dann warten wir mal auf das Protokoll der Sitzung.
Grüße GG1
|
|
Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: J. Holzapfel]
#13974
18.11.2011 10:42
|
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 35
Matthias
Spezi
|
Spezi
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 35 |
Zitat aus dem Protokoll (es war der 24.ERFA) :
" - nach Auffassung des BMVBS liegt hier eine Beförderung in loser Schüttung vor, - wenn alle Vorschriften bezüglich der Vorschriften zur Beförderung in loser Schüttung eingehalten werden, liegt hier kein gefahrgutrechtlicher Verstoß vor " Zitat Ende
Viele Grüße,
Matthias
... und dann gibt´s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...
|
|
Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: Matthias]
#13975
18.11.2011 15:18
|
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
GG1
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499 |
Hallo Matthias,
das hilft mir nicht wirklich weiter, da aus dem Auszug nicht hervorgeht, welche Art der Beförderung durchgeführt wurde.
Immerhin wird hier aber gesagt, daß alle Vorschriften zur Beförderung in loser Schüttung eingehalten werden müssen, wogegen nach Aussage von Udo die Mulden nicht bezettelt waren:
Zitat: Wenn ich mich recht erinnere, wurde ein ähnliches Problem schon einmal im ERFA behandelt. Kleine Mulden mit Plane oder starrem Deckel(größe ca. 1m³) wurden mit Zinkstaub (UN3077) befüllt und danach auf einem Planenzug verladen. Behälter wurden auch nicht bezettelt o. gekennzeichnet. Das ganze lief auch unter "loser Schüttung" und wurde auch so gesehen. Zitat Ende
Das aber stellt einen Verstoß gegen 5.3.1.2/5.3.1.7.3 bzw. 5.3.2.1.4 dar. Auch nach der Begriffsbestimmung in 1.2 ist Beförderung in loser Schüttung die von unverpackten Stoffen, nicht von in IBC verpackten Stoffen.
Grüße GG1
PS: Wann hatte der 24. ERFA getagt?
Zuletzt bearbeitet von GG1; 18.11.2011 15:19.
|
|
Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: GG1]
#13976
18.11.2011 15:49
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Udo Freitag
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753 |
Hallo GG1,
du solltest langsam anfangen an den Weihnachtsmann zu glauben. Sorry, 24.ERFA ist natürlich richtig. Getagt haben die Experten am 01/02. Juni 2010.
Nochmal von vorn. Kleine Mulden ohne Bauartkonformität ca. 1m³ groß, befüllt mit Gefahrgut der UN-Nr. 3077, umweltgefährdender......(Zinkstäube), 9, III. Mulden wurden auf einem Planenauflieger verladen. Keine Kennzeichnung der Mulden mit UN-Nr. und Gefahrzettel. Sattelzug entsprechend der Beförderung in loser Schüttung gekennzeichnet und plakatiert.
Beförderung in loser Schüttung (VV1)liegt vor.
Gruss
Udo
|
|
Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: Udo Freitag]
#13977
18.11.2011 20:55
|
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
GG1
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499 |
Hallo Udo, hallo Matthias,
da das Protokoll der entsprechenden Sitzung offensichtlich geheim ist und daher nicht wie von mir angefragt veröffentlicht werden kann (der Auszug, der das Thema behandelt, hätte gereicht) und auch nicht mal per PN zugeschickt werden konnte: Ich werde diesen Thread nicht weiter kommentieren.
Ich bin allerdings gespannt, was passiert, wenn jemand an einen Kontrollbeamten gerät, der das so sieht wie ich. Ob der Ausdruck dieses Threads vor Gericht als Beweis anerkannt wird: mal sehen. Vielleicht finden wir das ja mal im Bußgeldbereich des Forums wieder.
Grüße und schönes Wochenende GG1
Der, der immer noch nicht an den Weihnachtsmann glaubt...
|
|
Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: GG1]
#13978
19.11.2011 11:14
|
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753
Udo Freitag
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 753 |
Hallo Ungläubiger,
hast du Telefon oder Computer, dann ruf beim BMVBS an und lass dich mit Herrn Rein verbinden oder du schriebst ihm eine e-Mail (schöne Grüße). Da wird dir geholfen.
Nur das Protokoll der Sitzung nützt dir eh nichts. Man bräuchte noch die Eingabe aus dem entsprechenden Bundesland. Matthias hat die entsprechende Passage wortwörtlich wiedergegeben. Mehr steht im Protokoll nicht.
Gruss
Udo
P.S.
Was wird passieren wenn ein Kontrolleur (der muss neu im Geschäft sein) das genauso sieht wie du? Gar nichts!!!!! Entscheidung vom BMVBS und die entsprechenden Stellen auch Bußgeldstellen sind informiert. So ein Fall wird normalerweise das Gericht nicht erreichen.
|
|
Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: Udo Freitag]
#13979
21.11.2011 09:09
|
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086 |
Hallo zusammen, Zitat aus dem Protokoll (es war der 24.ERFA) :" - nach Auffassung des BMVBS liegt hier eine Beförderung in loser Schüttung vor, - wenn alle Vorschriften bezüglich der Vorschriften zur Beförderung in loser Schüttung eingehalten werden, liegt hier kein gefahrgutrechtlicher Verstoß vor " Zitat Ende Nun ja, wenn alle Vorschriften ... eingehalten werden. Ein IBC ist aber nun zuerst einmal eine Verpackung und eine Mulde eben nicht. Da liegt doch wohl der Unterschied. Andernfalls bräuchte ich mir überall da, wo lose Schüttung erlaubt ist, keine weiteren Gedanken machen und Kosten sparen, denn zugelassene, geprüfte Verpackung mit Verpackungsanweisung etc. bräuchte ich dann nicht mehr. Das klingt mir zu einfach. Gruß Gandalf
|
|
Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid
[Re: Gandalf]
#13980
21.11.2011 09:38
|
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 35
Matthias
Spezi
|
Spezi
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 35 |
Hallo Gandalf!
Vielleicht denke ich ja auch zu sehr um die Ecke, aber wenn lose Schüttung erlaubt ist und ich alle Voraussetzungen erfülle und alle Vorschriften einhalte und zusätzlich noch (welche Art auch immer) Verpackungen benutze, dann tue ich doch mehr als verlangt ist, oder ?!? Und (analog orangef. Tafeln unter 1000 Punkten - vgl. 5-10.2 RSEB) zuviel zu tun wird allgemein nicht als verwerflich angesehen...
Viele Grüße,
Matthias
... und dann gibt´s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|