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Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: Udo Freitag] #13971 10.11.2011 22:54
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Hallo Udo,

dann warten wir mal ab. Ich habe es schon mehrfach erlebt, daß die Nachfrage nach einer schriftlichen Quelle großes Stirnrunzeln ausgelöst hat.

Grüße
GG1

PS: Bitte nicht böse nehmen: Im Kindergarten habe ich unter anderem auch gehört, daß es den Weihnachtsmann gibt.

Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: GG1] #13972 14.11.2011 14:46
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Hallo GG1,

der Weihnachtsmann hat mir vorab etwas zugeflüstert. Ergebnis aus dem 26.ERFA vom Juni 2010 in Rostock.

Gruss

Udo

Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: Udo Freitag] #13973 14.11.2011 22:21
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Hallo Udo,

dann warten wir mal auf das Protokoll der Sitzung.

Grüße
GG1

Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: J. Holzapfel] #13974 18.11.2011 10:42
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Zitat aus dem Protokoll (es war der 24.ERFA) :

"
- nach Auffassung des BMVBS liegt hier eine Beförderung in loser Schüttung vor,
- wenn alle Vorschriften bezüglich der Vorschriften zur Beförderung in loser Schüttung eingehalten werden, liegt hier kein gefahrgutrechtlicher Verstoß vor
"
Zitat Ende

Viele Grüße,

Matthias


... und dann gibt´s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...
Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: Matthias] #13975 18.11.2011 15:18
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Hallo Matthias,

das hilft mir nicht wirklich weiter, da aus dem Auszug nicht hervorgeht, welche Art der Beförderung durchgeführt wurde.

Immerhin wird hier aber gesagt, daß alle Vorschriften zur Beförderung in loser Schüttung eingehalten werden müssen, wogegen nach Aussage von Udo die Mulden nicht bezettelt waren:

Zitat:
Wenn ich mich recht erinnere, wurde ein ähnliches Problem schon einmal im ERFA behandelt. Kleine Mulden mit Plane oder starrem Deckel(größe ca. 1m³) wurden mit Zinkstaub (UN3077) befüllt und danach auf einem Planenzug verladen. Behälter wurden auch nicht bezettelt o. gekennzeichnet. Das ganze lief auch unter "loser Schüttung" und wurde auch so gesehen.
Zitat Ende

Das aber stellt einen Verstoß gegen 5.3.1.2/5.3.1.7.3 bzw. 5.3.2.1.4 dar. Auch nach der Begriffsbestimmung in 1.2 ist Beförderung in loser Schüttung die von unverpackten Stoffen, nicht von in IBC verpackten Stoffen.

Grüße
GG1

PS: Wann hatte der 24. ERFA getagt?

Zuletzt bearbeitet von GG1; 18.11.2011 15:19.
Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: GG1] #13976 18.11.2011 15:49
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Hallo GG1,

du solltest langsam anfangen an den Weihnachtsmann zu glauben. Sorry, 24.ERFA ist natürlich richtig. Getagt haben die Experten am 01/02. Juni 2010.

Nochmal von vorn. Kleine Mulden ohne Bauartkonformität ca. 1m³ groß, befüllt mit Gefahrgut der UN-Nr. 3077, umweltgefährdender......(Zinkstäube), 9, III. Mulden wurden auf einem Planenauflieger verladen. Keine Kennzeichnung der Mulden mit UN-Nr. und Gefahrzettel. Sattelzug entsprechend der Beförderung in loser Schüttung gekennzeichnet und plakatiert.

Beförderung in loser Schüttung (VV1)liegt vor.

Gruss

Udo

Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: Udo Freitag] #13977 18.11.2011 20:55
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Hallo Udo, hallo Matthias,

da das Protokoll der entsprechenden Sitzung offensichtlich geheim ist und daher nicht wie von mir angefragt veröffentlicht werden kann (der Auszug, der das Thema behandelt, hätte gereicht) und auch nicht mal per PN zugeschickt werden konnte: Ich werde diesen Thread nicht weiter kommentieren.

Ich bin allerdings gespannt, was passiert, wenn jemand an einen Kontrollbeamten gerät, der das so sieht wie ich. Ob der Ausdruck dieses Threads vor Gericht als Beweis anerkannt wird: mal sehen. Vielleicht finden wir das ja mal im Bußgeldbereich des Forums wieder.

Grüße und schönes Wochenende
GG1

Der, der immer noch nicht an den Weihnachtsmann glaubt...

Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: GG1] #13978 19.11.2011 11:14
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Udo Freitag Offline
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Hallo Ungläubiger,

hast du Telefon oder Computer, dann ruf beim BMVBS an und lass dich mit Herrn Rein verbinden oder du schriebst ihm eine e-Mail (schöne Grüße). Da wird dir geholfen.

Nur das Protokoll der Sitzung nützt dir eh nichts. Man bräuchte noch die Eingabe aus dem entsprechenden Bundesland. Matthias hat die entsprechende Passage wortwörtlich wiedergegeben. Mehr steht im Protokoll nicht.

Gruss

Udo

P.S.

Was wird passieren wenn ein Kontrolleur (der muss neu im Geschäft sein) das genauso sieht wie du? Gar nichts!!!!! Entscheidung vom BMVBS und die entsprechenden Stellen auch Bußgeldstellen sind informiert. So ein Fall wird normalerweise das Gericht nicht erreichen.

Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: Udo Freitag] #13979 21.11.2011 09:09
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
Antwort auf
Zitat aus dem Protokoll (es war der 24.ERFA) :"
- nach Auffassung des BMVBS liegt hier eine Beförderung in loser Schüttung vor,
- wenn alle Vorschriften bezüglich der Vorschriften zur Beförderung in loser Schüttung eingehalten werden, liegt hier kein gefahrgutrechtlicher Verstoß vor
" Zitat Ende


Nun ja, wenn alle Vorschriften ... eingehalten werden. Ein IBC ist aber nun zuerst einmal eine Verpackung und eine Mulde eben nicht. Da liegt doch wohl der Unterschied. Andernfalls bräuchte ich mir überall da, wo lose Schüttung erlaubt ist, keine weiteren Gedanken machen und Kosten sparen, denn zugelassene, geprüfte Verpackung mit Verpackungsanweisung etc. bräuchte ich dann nicht mehr. Das klingt mir zu einfach.
Gruß Gandalf

Re: Mit Ethanol behaftetes Aluminiumoxid [Re: Gandalf] #13980 21.11.2011 09:38
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Matthias Offline
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Hallo Gandalf!

Vielleicht denke ich ja auch zu sehr um die Ecke, aber wenn lose Schüttung erlaubt ist und ich alle Voraussetzungen erfülle und alle Vorschriften einhalte und zusätzlich noch (welche Art auch immer) Verpackungen benutze, dann tue ich doch mehr als verlangt ist, oder ?!?
Und (analog orangef. Tafeln unter 1000 Punkten - vgl. 5-10.2 RSEB) zuviel zu tun wird allgemein nicht als verwerflich angesehen...

Viele Grüße,

Matthias


... und dann gibt´s da noch die Ausnahme zu der Ausnahme ...
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