Vor- und Nachteile Gestellung Gefahrgutbeauftragte
#13996
14.11.2011 17:47
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DTM
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Guten Tag zusammen,
heute habe ich mal wieder ein komisches Anliegen. :-) Aber leider kommt mein Chef mit solchen Fragen auf mich zu, die für mich leider nicht leicht zu beantworten sind.
Unsere Firma ist nicht verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu stellen. Die Gefahrgutbeauftragten-Prüfung habe ich jedoch abgelegt. Kann mir jemand die Vor- und Nachteile aufzeigen, die durch eine "freiwillige" schriftliche Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten resultieren würden? Für mich persönlich und auch für die Firma. Und auch eine Gestellung für unsere Kunden als externen Gefahrgutbeauftragten im Vergleich zu "normaler" beratender Tätigkeit, wenn unsere Kunden mit fallbezogenen Fragen auf mich zukommen.
Als "Vorteil" für den Unternehmer bei Nicht-Gestellung sehe ich die ersparten Arbeitsaufwände z.B. für die Erstellung und Aufbewahrung der Jahres- und Unfallberichte, dass keine regelmäßigen Überwachungstätigkeiten durchgeführt werden müssen (kann man ja trotzdem machen), sondern ich mich auf das "Tagesgeschäft" fokusieren kann.
Gibt es weitere Vor- und Nachteile?
Simone
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Re: Vor- und Nachteile Gestellung Gefahrgutbeauftragte
[Re: DTM]
#13997
14.11.2011 21:24
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Marco1975
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Hallo DTM,
ich bin in einer ganz ähnlichen Situation wie Du... Ein Vorteil wäre vielleicht auch, das Du die beauftragten Personen / sonstigen beteiligten Personen schulen / unterweisen könntest (die muss es ja geben, unabhängig von der Bestellpflicht des GB). Du bist vor Ort, kennst die Firma und kannst individuell aktiv werden. Das würde dem Unternehmen ja auch Geld sparen und auf Schulungstermine müsste man auch nicht warten. Glaube das ist kein schlechtes Argument...
Greetz, Marco
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Re: Vor- und Nachteile Gestellung Gefahrgutbeauftragte
[Re: DTM]
#13998
15.11.2011 09:40
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Willi_Pape
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Hallo DTM, welche Argumente hatte denn dein Chef als er dich zu dem Gefahrgutlehrgang und der Prüfung geschickt hat? Warum ist eure Firma freigestellt?
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Vor- und Nachteile Gestellung Gefahrgutbeauftragte
[Re: DTM]
#13999
15.11.2011 11:49
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Hagen
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Ein Vorteil ist sicher das persönliche Vortragsrecht bei der Geschäftsführung. Für die Firma könnte ich mir als Vorteil allenfalls vorstellen, dass man gegenüber der Überwachungsbehörde und anderen "Stakeholdern" demonstrieren kann, dass man verantwortungsvoll handelt ("Wir machen mehr, als wir eigentlich müssen.") Gruß Hagen
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Re: Vor- und Nachteile Gestellung Gefahrgutbeauftragte
[Re: Willi_Pape]
#14000
16.11.2011 15:24
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DTM
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Hallo Herr Pape,
die Prüfungen habe ich abgelegt, um das Wissen aufzubauen und für unsere Kunden in Transportfragen beratend tätig zu sein. Wir sind lediglich ein Transportvermittler, der für unsere Kunden die Frachten einkauft. Da wir fast ausschließlich begrenzte Mengen und freigestellten Akkus disponieren, und keine Transporte über 1000 Punkte haben (ab und an z.B. mal eine Sendung mit Feuerzeuge) müssten wir von der Pflicht zur Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten freigestellt sein.
Würde es einen Unterschied machen, ob ich für unsere Kunden "nur so" beratend tätig bin, oder von denen offiziell als Gefahrgutbeauftragte ernannt werde (auch wenn dort nur begrenzte Mengen gehandelt werden)?
Vielen Dank!
Simone
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Re: Vor- und Nachteile Gestellung Gefahrgutbeauftragte
[Re: Hagen]
#14001
16.11.2011 15:27
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DTM
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Hallo Hagen,
das persönliche Vortragsrecht bei der Geschäftsführung wird die Geschäftsführung sicherlich ehr als Nachteil sehen ;-)
VG
Simone
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Re: Vor- und Nachteile Gestellung Gefahrgutbeauftragte
[Re: DTM]
#14002
17.11.2011 09:34
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Willi_Pape
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Hallo DTM, auch wenn Eure Fa. von der Bestellpflicht befreit sein, müssen die Mitarbeiter(innen) in regelmässigen Abständen geschult werden. Wenn du bei Euren Kunden offiziell als Gb benannt bist, muss du sogar die Lehrgänge besuchen und die Prüfung vor der IHK ablegen. Vorsichtig wäre ich an deiner Stelle bei den Kunden. Was ist denn wenn dort aus irgend einem Grund ein "richtiger" Gefahrguttransport stattfindet von dem ihr nichts wisst und es passiert etwas? Dann bist DU der GB, da du ja offiziell benannt bist.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Vor- und Nachteile Gestellung Gefahrgutbeauftragte
[Re: Willi_Pape]
#14003
17.11.2011 12:34
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DTM
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Hallo Herr Pape,
die Prüfung bei der IHK habe ich für den besonderen Teil Strasse und See bereits abgelegt. Auch wenn ich (bisher) bei uns nicht schriftlich als Gefahrgutbeauftragte ernannt worden bin, darf ich damit doch die Mitarbeiter schulen, oder?
Was kann es für mich als externen Gefahrgutbeauftragten und für unsere Firma denn für Konsequenzen haben, falls tatsächlich mal ein Gefahrgut-Transport an uns vorbei geht und etwas passiert? Wie lösen andere externe Gefahrgutbeauftragten dieses Problem, wenn sie nicht dauerhaft vor Ort sein können?
Simone
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Re: Vor- und Nachteile Gestellung Gefahrgutbeauftragte
[Re: DTM]
#14004
17.11.2011 13:12
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Winklhofer
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Hallo DTM,
für die Unterweisung von Personen im Sinne von 1.3 ADR müssen Sie nicht unbedingt Gb sein. Hierzu gibt es keine Regelung. Die Unterweisung kann in der Tat jeder machen. Selbstverständlich sollte dieser etwas von der Materie verstehen und dazu ist eine Schulung und bestandene Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten sicherlich eine gute Grundlage. Das ist aber nicht das Einzige. Eine solche Person sollte auch die methodisch-didaktischen Fähigkeiten haben, um das Wissen sachgerecht und verständlich vermitteln zu können.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Vor- und Nachteile Gestellung Gefahrgutbeauftragte
[Re: DTM]
#14005
17.11.2011 14:32
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Willi_Pape
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Hallo DTM, wenn Du offiziell zum Gb für einen externen bestellt wirst, dann hast du auch für diese externe Firma alle Aufgaben gemäß Anlage 1 GbV zu erfüllen.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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