Hallo Anne B81,
im IMDG Code ist da nichts vorgesehen, im IMSBC Code (wo es um Bulk-Ladung geht) kann es vorkommen, dass zwischen Lade- / Löschhafen und Flagge ein Agreement vor der Verladung geschlossen werden muss. Ansonsten ist es den Flaggen meist egal was an Bord ist, solange nichts passiert. Die deutschen Behörden können Näherungswerte über die Jahresberichte der Gefahrgutbeauftragten kriegen, die aber in der Regel nur Klassen beinhalten. Die BG hat in der Regel keinen direkten Einblick, da sie aber bei uns die Aufgaben der Flagge übernehmen, können sie beim externen ISM Audit und bei Flag State Inspections bei deutscher Flagge sowie bei Port State Inspections bei Schiffen unter fremder Flagge die entsprechenden Dokumente einsehen.
Kommt es zu Unfällen die meldepflichtig sind, und bei denen BG-Verkehr (ehemals SeeBG) Versicherte zu Schaden kommen, werden die Informationen auch weitergegeben. Kommt jemand zu Tode, gibt es einen Unfallbericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung.
Ansonste wird das Reederei-intern gehandelt, zum einen bei dem Gefahrgutbeauftragten zum anderen bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit (falls zutreffend, hängt von der Flagge ab)
Viele Grüße
Volker