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Meldung von Chemikalien an Genossenschaft / Flagge #14031 16.11.2011 16:09
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AnneB81 Offline OP
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HallO!

Ich habe in Bezug auf meine Diplomarbeit eine Frage. Müssen Chemikalientransporte (also welche Chemikalie transportiert wird) über See an die Deutsche Flagge oder die Berufsgenossenshcaft gemeldet werden?

Wenn ja, seit wann?
Und in welchem Regelwerk ist das verankert.

Es geht mir hier eher darum, ob die Genossenschaften Informationen dazu sammeln, wenn es später zu möglichen Berufskrankheiten kommt.

MfG
Anne

Re: Meldung von Chemikalien an Genossenschaft / Flagge [Re: AnneB81] #14032 20.11.2011 18:06
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Kalle Svensson Offline
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Hallo AnneB81,

Transporte sind nicht an eine Flagge gebunden (freie Marktwirtschaft) und unterliegen über See dem Transportrecht mit dem Regelwerk IMDG-Code. Weitergehende Meldungen an eine BG sind nicht erforderlich.
Deine Frage geht eher in Richtung Arbeitschutz, dafür sind das Chemikaliengesetz mit der Gefahrstoffverordnung die richtigen Nachschlagewerke.

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Gruß Kalle




"Es gibt Nichts, was man nicht hinterfragen sollte"
Re: Meldung von Chemikalien an Genossenschaft / Flagge [Re: Kalle Svensson] #14033 04.12.2011 21:01
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exag Offline
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Hallo Anne B81,

im IMDG Code ist da nichts vorgesehen, im IMSBC Code (wo es um Bulk-Ladung geht) kann es vorkommen, dass zwischen Lade- / Löschhafen und Flagge ein Agreement vor der Verladung geschlossen werden muss. Ansonsten ist es den Flaggen meist egal was an Bord ist, solange nichts passiert. Die deutschen Behörden können Näherungswerte über die Jahresberichte der Gefahrgutbeauftragten kriegen, die aber in der Regel nur Klassen beinhalten. Die BG hat in der Regel keinen direkten Einblick, da sie aber bei uns die Aufgaben der Flagge übernehmen, können sie beim externen ISM Audit und bei Flag State Inspections bei deutscher Flagge sowie bei Port State Inspections bei Schiffen unter fremder Flagge die entsprechenden Dokumente einsehen.
Kommt es zu Unfällen die meldepflichtig sind, und bei denen BG-Verkehr (ehemals SeeBG) Versicherte zu Schaden kommen, werden die Informationen auch weitergegeben. Kommt jemand zu Tode, gibt es einen Unfallbericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung.
Ansonste wird das Reederei-intern gehandelt, zum einen bei dem Gefahrgutbeauftragten zum anderen bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit (falls zutreffend, hängt von der Flagge ab)
Viele Grüße
Volker


Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)

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