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Gefahrauslöser bei Gattungs-Eintragungen? #14266 02.01.2012 17:58
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Hallo Allerseits,

habe ein Verkehrsträger-übergreifendes Problem und poste mal unter "ADR":

Gegeben sei eine Zubereitung, die auf der Straße transportiert wird. Für dieses Gut sei kein namentlicher Eintrag in der Liste der gefährlichen Güter vorhanden, sodaß eine allgemeinere Position gefunden werden muß, z.B.:

1993 Entzündbarer flüssiger Stoff N.A.G

oder

1263 FARBE


Im ersteren Fall handelt es sich um eine NAG-Position, Gefahrauslöser sind anzugeben.
Im zweiteren Falle ist es eine Gattungs-Eintragung, Gefahrauslöser müssen NICHT angegeben werden.


Ist unser Klasse-3-Gut nun auch noch gewässergefährdend, so ist ein Fisch zu kleben.


Im Seeschiff-Transport ist ein Gut mit Fisch üblicherweise auch Marine Pollutant. Gemäß IMDG 3.1.2.9.1 ist in diesem Fall auch bei Gattungseintragungen der Gefahrauslöser für die Umweltgefahr anzugeben.

Im ADR 2011 ist der analoge Absatz gestrichen. Gibt es anderweitig die Vorschrift, bei Gütern mit geklebtem Fisch auch bei Gattungs-Einträgen die GefAuslöser zu benennen?

Ist es im ADR gar fehlerhaft, wenn zu einem Gattungs-Eintrag die GefAuslöser zugefügt werden, bsp. im Beförderungspapier?

Gibt es im ADR eigentlich eine Stelle, an der definiert ist, daß i.A. nicht mehr als 2 Gefahrauslöser zu nennen sind?

Viele Grüße,

SF

Re: Gefahrauslöser bei Gattungs-Eintragungen? [Re: SafetyFirst] #14267 03.01.2012 09:29
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Hallo SafetyFirst,
Antwort auf
Ist es im ADR gar fehlerhaft, wenn zu einem Gattungs-Eintrag die GefAuslöser zugefügt werden, bsp. im Beförderungspapier?

Ich würde das verneinen. da es sich um einen die Gefahr konkretisierenden Hinweis handelt.
Antwort auf
Gibt es im ADR eigentlich eine Stelle, an der definiert ist, daß i.A. nicht mehr als 2 Gefahrauslöser zu nennen sind?

Siehe hierzu 3.1.2.8.1.2 ADR
Gruß Gandalf

Re: Gefahrauslöser bei Gattungs-Eintragungen? [Re: Gandalf] #14268 03.01.2012 18:04
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Danke für die Infos!

Bin mir bei der "Konkretisierung" nicht so ganz sicher: Wenn ich bei der PAINT, die Kl. 3 ist, eben nicht den entzündlichen Gefahrauslöser nenne, sondern den umweltgefährlichen, dann ist das für mich nur begrenzt erhellend, denn ich lenke den Blick ja von der Hauptgefahr weg. Ob das im Sinne des Erfinders ist?


Die Regel zu den 2 GefAuslösern findet sich analog auch im IMDG unter 3.1.2.8.1.2 (es geht doch nichts über ordentliche Symmetrie).

Ist das dann auch auf die Bedingung unter IMDG 3.1.2.9 erweiterbar, wo der GefAuslöser für die Meeres-Schadstoffe gefordert sind?

Wenn dem so wäre: Gilt dann nicht auch der Passus, daß ich den Gefahrauslöser nur bei den Einträgen mit SV 274 (oder 318) bringen muß?

<Ist das OK, wenn ich die IMDG-Problematik hier im ADR-Board einflechte?>

Viele Grüße,

SF

Re: Gefahrauslöser bei Gattungs-Eintragungen? [Re: SafetyFirst] #14269 04.01.2012 09:15
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Hallo SafetyFirst,
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Bin mir bei der "Konkretisierung" nicht so ganz sicher: Wenn ich bei der PAINT, die Kl. 3 ist, eben nicht den entzündlichen Gefahrauslöser nenne, sondern den umweltgefährlichen, dann ist das für mich nur begrenzt erhellend, denn ich lenke den Blick ja von der Hauptgefahr weg. Ob das im Sinne des Erfinders ist?
Du hast recht, so war das auch nicht gemeint. Ich würde in einem solchen Fall dann beide, den entzündlichen und den umweltgefährlichen, nennen, um eben keine Verwirrung zu stiften. Da diese namentliche Ergänzung allerdings nur bei SV 274 und 318 gefordert ist, würde ich diese konkretisierenden Hinweise vielleicht besser in einem Bemerkungsfeld anführen, damit die "offizielle Benennung" auch korrekt ist, sonst könnte jemand Bußgelder verhängen wollen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Antwort auf
Wenn dem so wäre: Gilt dann nicht auch der Passus, daß ich den Gefahrauslöser nur bei den Einträgen mit SV 274 (oder 318) bringen muß?

Dieser Passus gilt ja eben für Meeresschadstoffe nicht, da hier ja 3.1.2.9 IMDG gilt. Ich sehe keine Verbindung zu 3.1.2.8. Im angeführten Beispiel Triethybenzol, ist dies recht einfach gehalten, wenn ich das richtig sehe, da dieser für beides herhalten darf (Kl. 3 und umweltgefährlich). Gefordert wird für deinen Fall Farbe explizit nur die Angabe des Meeresschadstoffes. Mehr braucht es nicht, da UN 1263 ja keine der oben genannten SV besitzt. Es muss nicht immer alles logisch sein oder einen Sinn ergeben, so ist das leider halt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Gefahrauslöser bei Gattungs-Eintragungen? [Re: Gandalf] #14270 04.01.2012 18:14
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Es muss nicht immer alles logisch sein oder einen Sinn ergeben, so ist das leider halt.


Ja, die Frage danach, was sich der Autor bei seinen Zeilen gedacht hat, führt leider insbesondere bei der aktuellen Gesetzgebung immer öfter ins Nirvana. Irgendwie fehlt immer mehr das Gefühl, daß die Kozepte aus "einem Guß" sind.

Vielen Dank jedenfalls für Deine Interpretationshilfe.



Nächste Frage:

Gegeben sei ein Gut, das eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt. Das Gut sei Klasse 3, Nebengefahr 8. Und wieder Seeschiff-Transport.

Bei einer N.A.G-Position würde ich ohnehin schon zwei Gefahrauslöser nennen, um Haupt- und Nebengefahr abzudecken. Müsste ich jetzt den Meeres-Schadstoff als 3. Gefahrauslöser nennen?

Weil ja keine Verbindung zwischen 3.1.2.9 und 3.1.2.8 besteht, würde ich davon ausgehen.

Analog: ich hätte mal wieder meine PAINT, dann würde ich zwar de Meeres-Schadstoff nennen, nicht aber den entzündlichen und den ätzenden Stoff, richtig?

(Formal - wir denken getreu Deinem Vorschlag nicht über den Sinn nach <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> )

Viele Grüße,

SF

Re: Gefahrauslöser bei Gattungs-Eintragungen? [Re: SafetyFirst] #14271 05.01.2012 09:11
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Hallo SafetyFirst,
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Gegeben sei ein Gut, das eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt. Das Gut sei Klasse 3, Nebengefahr 8. Und wieder Seeschiff-Transport.
Bei einer N.A.G-Position würde ich ohnehin schon zwei Gefahrauslöser nennen, um Haupt- und Nebengefahr abzudecken. Müsste ich jetzt den Meeres-Schadstoff als 3. Gefahrauslöser nennen?
Reden wir hier über einen hypothetischen Stoff? Bei Klasse 3 und 8 würde ich ja schon vermuten, dass einer der beiden Gefahrauslöser auch für den Meeresschadstoff herhalten muss. Aber gut, lassen wir das. Also nach meinem Verständnis dürfen es mehr als 2 Nennungen sein, denn in 3.1.2.8.1.2 heißt es ja nur, es müssen nicht mehr als 2 sein, es heißt nicht "dürfen". Letzlich soll es aber übersichtlich bleiben, deswegen 2. Unter Anwendung des letzten Satzes in 3.1.2.8.1.2 würde ich den Meeresschadstoff schon als zusätzliche Kennzeichnung verstehen. Und bei 3.1.2.8.1.2 geht es um die überwiegende Gefahr, nicht um jede Einzelne oder eine vollständige Dokumentation.
Gruß Gandalf

Re: Gefahrauslöser bei Gattungs-Eintragungen? [Re: Gandalf] #14272 05.01.2012 10:15
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Hallo Gandalf,

ja, es ist eine hypothetische Diskussion, mir geht es darum, die Problematik grundsätzlich zu erfassen.

OK, die Antworten helfen mir ganz entschieden weiter. Vielen Dank!

Viele Grüße,

SF


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