Hallo,
Freistellung nach 1.1.3.1 a o.c ADR möglich?
Ich würde von einer Beförderung nach 1.1.3 absehen, da im Ausland Einschränkungen möglich sind (Du hast nicht die Länder angeben, wo es hingeht). Denn in Deutschland gibt die Anlage 2 der GGVSEB zu diesem Thema Einschränkungen vor.
Wobei 1.1.3.1 a) gar nicht geht, denn das gilt nur für Privatpersonen, und 1.1.3.1 c) geht auch schlecht.
Ich sehe nur die Möglichkeit nach Kapitel 3.4, wobei hier die Menge der Innenverpackung einzuhalten ist, da gehen bei UN 1987 nicht 20 Liter, ich gehe mal von UN 1987 VG III aus, und da sind es 5 Liter. Aber Bitte Ladungssicherung nicht vergessen.
Die zweite Möglichkeit ist die Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000 Punkte) mit den Einhalten der entsprechenden Auflagen.