Guten Tag,
wenn ich es richtig sehe, dürfen auf UN 1950 und Li-Batterien (div. UN-Nrn.)die Abfallgruppen nicht angewendet werden, da diese Stoffe nach Sondervorschriften des ADR zu befördern sind. (vgl. GGAV, Ausnahme 20, 2.2)
Für UN 1950 käme hier die SV 327 und für die Li-Batterien SV 636 b) zur Anwendung.
Am Montag kommt bei uns die mobile Problemstoffsammlung, da werde ich das doch gleich noch mal prüfen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße
Forenseeker