Hallo,
bei uns ist die Frage aufgetaucht, ob ein LKW-Anhänger mit Plattform (kein Tank, zGG > 10t) zum Transport von Gefahrgut ABS haben muss.
Liege ich richtig, wenn ich bei 9.2.3.1.1 ADR nachschaue? Dort steht, dass Anhänger den zutreffenden technischen Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 13 entsprechen müssen. Dort wiederum finde ich dann in Anhang 5 unter 2.2.1 die Regelung, dass Anhänger der Klasse O4 mit ABV (automatischer Blockierverhinderer) ausgerüstet sein müssen.
Oder bin ich da irgendwo falsch eingestiegen oder verkehrt abgebogen?
Gruß
Christine