Umweltgefährdende Stoffe
#14538
13.02.2012 15:10
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ddgefahrgut
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Hallo Leute, Es handelt sich um UN 1397 und 2011 Diese Stoffe sind als Umweltgefährdend klassifiziert. Da wir sie in eine zusammengesetzte Verpackung als Versandstück befördern und die Inneverpackung nur 1 kg wiegt, machen wir Gebrauch von ADR 5.2.1.8.1. Also kein Fisch und Baum Kennzeichnung. Wie ist es bei der Dokumentation? In ADR 5.4.1.1.18 heisst es, dass weder "UMWELTGEFÄHRDEND" noch "MEERESSCHADSTOFF" zusätzlich ausgedruckt werden muss. Jetzt habe ich andere Meinungen gehört. Sie sagen, dass es zusätzlich ausgedruckt werden muss. Kann mir jemand weiterhelfen. Was ist wenn man auf dem Beförderungspapier "UMWELTGEFÄHRDEND" oder "MEERESSCHADSTOFF" erwähnt, aber kein Kennzeinung auf dem Versandstück klebt(5.2.1.8.1.)? Ist es eine Ordnungswidrigkeit? Wie ist es bei IMDG-Code und IATA?
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Re: Umweltgefährdende Stoffe
[Re: ddgefahrgut]
#14539
13.02.2012 16:14
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AlfredE.
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Hallo ddgefahrgut ich gehe davon aus, dass es bei Kontrollen nicht bemängelt wird und analog
zu den RSEB - Hinweisen 5 - 4 ( zu Kapitel 5.2 und 5.3 )
bzw. 5 - 10.2 gesehen wird.
Dananch wäre mehr zu machen als gefordert ein Zugewinn für die Sicherheit
und sollte nicht saktioniert werden.
Gruß Alfred E. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Konfuzius sagt"Es ist besser,ein einziges kleines Licht anzuzünden,als die Dunkelheit zu verfluchen"
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Re: Umweltgefährdende Stoffe
[Re: ddgefahrgut]
#14540
13.02.2012 17:54
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Hoko1
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Hallo ddgefahrgut, bei zusammengesetzten Verpackungen müssen, wenn die Innenverpackungen gleich/kleiner als 5 Lt/kg, nicht mit dem toten Fisch/Baum gekennzeichnet werden. Der Vermerk "umweltgefährdend" oder nach 1.1.4.2.1 "Meeresschadstoff" muss im Beförderungspapier gem. ADR dann auch nicht erscheinen. Bei dem Verkehrsträger See muss gem. IMDG - Code der Vermerk im Ctr.Packzertifikat auch bei weniger als 5 Ltr/kg pro Innenbehältnis erscheinen. Bei der Luftfracht gibt es nur 2 UN - Nummern, nämlich UN 3077 und UN 3082 und hier lautet der PSN sowieso schon umweltgefährdend. Bei den restlichen UN Nummern mit umweltgefährdenden Eigenschaften darf der Vermerk nicht erscheinen. Es darf nur der PSN gem. 4.3 IATA geschrieben werden. mfg HoKo
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Re: Umweltgefährdende Stoffe
[Re: Hoko1]
#14541
14.02.2012 11:22
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ddgefahrgut
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Hallo und erstmal Danke.
Ist es falsch (Ordnungswidrigkeit), wenn man im Beförderungspapier (ADR) es trotzdem schreibt, aber kein Fish und Baum Kennzeichnung auf den Versansstück anbringt?
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Re: Umweltgefährdende Stoffe
[Re: ddgefahrgut]
#14542
15.02.2012 10:53
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Hoko1
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Hallo ddgefahrgut, die Eintragung im Beförderunhgspapier sollte schon konform mit der Kennzeichnung auf dem Versandstück sein. Ob es eine Ordnungwidrigkeit darstellt hängt wohl sehr vom kontrollierenden Beamten ab. Verlassen würde ich mich nicht darauf. mfG HoKo
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Re: Umweltgefährdende Stoffe
[Re: Hoko1]
#14543
20.02.2012 16:53
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Winklhofer
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Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
die Lösung steht doch in 5.4.1.1.18 ADR. Danach ist die Angabe nicht erforderlich, wenn 5.2.1.8.1 ADR genutzt wird. Wenn die Angabe trotzdem gemacht wird, provozieren Sie im Landverkehr im Übrigen nur unnötige Nachfragen und Verzögerungen, da sie ja auf dem Versandstück fehlt.
Leider sind die Vorschriften hier noch nicht harmonisiert. Gemäß IMDG-Code müssen Sie die Angabe im Beförderungsdokument machen, auch wenn das Versandstück die Kennzeichnung nicht braucht.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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