Hallo,
eine kleine private Frage:
wenn ich Ersatzkartuschen für meine Mini-Schweißanlage bestelle, werden diese ohne Beachtung des ARD verschickt. Keine UN-Verpackung, keine Label, nix. Es handelt sich zum einen um "Sauerstoff verdichtet UN1072", 1L Flasche mit 105bar und ein Kohlenwasserstoffgemisch brennbar, gleiche Flaschengröße. Meine erste Idee war 1.1.3.1 a), Vorschriften des ADR gelten bei der Beförderung nicht. Aber ich transportiere die Flaschen ja nicht als Privatperson, sondern bekomme sie von einem Gewerbetreibenden geliefert. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Das Kohlenwasserstoffgemisch soll UN1950 sein, damit kann ich bei einer Packungsgröße von 1L die 3.4 nutzen, aber wo ist dann das entsprechende Label?
Interessant finde ich auch, dass UN Nummer und Label auf der Sauerstoffflasche angegeben sind, beim Kohlenwasserstoffgemisch aber nicht. Ich habe Flaschen zweier Anbieter, der eine nennt UN 2037, der andere UN1950, obwohl beide in ihren SDB UN1950 angeben; ein Label tragen die Flaschen beider Anbieter nicht.
Habe ich etwas übersehen oder werden die vorhandenen Vorschriften hier einfach nicht beachtet?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Gruß aus Herne,
Kai Witomski