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Gase für Hobbyschweißgeräte #14560 17.02.2012 12:13
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KWitomski Offline OP
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Beiträge: 61
Hallo,
eine kleine private Frage:
wenn ich Ersatzkartuschen für meine Mini-Schweißanlage bestelle, werden diese ohne Beachtung des ARD verschickt. Keine UN-Verpackung, keine Label, nix. Es handelt sich zum einen um "Sauerstoff verdichtet UN1072", 1L Flasche mit 105bar und ein Kohlenwasserstoffgemisch brennbar, gleiche Flaschengröße. Meine erste Idee war 1.1.3.1 a), Vorschriften des ADR gelten bei der Beförderung nicht. Aber ich transportiere die Flaschen ja nicht als Privatperson, sondern bekomme sie von einem Gewerbetreibenden geliefert. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Das Kohlenwasserstoffgemisch soll UN1950 sein, damit kann ich bei einer Packungsgröße von 1L die 3.4 nutzen, aber wo ist dann das entsprechende Label?

Interessant finde ich auch, dass UN Nummer und Label auf der Sauerstoffflasche angegeben sind, beim Kohlenwasserstoffgemisch aber nicht. Ich habe Flaschen zweier Anbieter, der eine nennt UN 2037, der andere UN1950, obwohl beide in ihren SDB UN1950 angeben; ein Label tragen die Flaschen beider Anbieter nicht.

Habe ich etwas übersehen oder werden die vorhandenen Vorschriften hier einfach nicht beachtet?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Gruß aus Herne,
Kai Witomski

Re: Gase für Hobbyschweißgeräte [Re: KWitomski] #14561 20.02.2012 16:41
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Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
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Grüß Gott Herr Gefahrgutkollege,

da kann ich nur sagen, hier hat der Lieferant von Ihnen wohl sehr wenig Wert auf die Einhaltung der Vorschriften gelegt. Da gibt&acute;s dann zwei Ursachen (Unkenntnis oder bewusstes Missachten). Vielleicht sollten Sie ihn mal auf die Regelungen des ADR hinweisen.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Gase für Hobbyschweißgeräte [Re: Winklhofer] #14562 21.02.2012 21:25
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Beiträge: 61
KWitomski Offline OP
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OP Offline
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Beiträge: 61
Hallo Herr Winklhofer.
Vielen Dank für die Bestätigung meiner Vermutung. Ich war mir auch ziemlich sicher, dass hier etwas nicht korrekt abgelaufen ist und habe sehr lange den ADR gewälzt. Es hätte ja sein können, dass ich da etwas überlesen habe.

Gruß, heute aus Dortmund,
Kai Witomski


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