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ADR Ausrüstungskontrolle bei Anlieferungen
#14648
29.02.2012 08:39
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Dimi2206
OP
Einsteiger
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OP
Einsteiger
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Hallo zusammen,
man hat mir eben eine Frage gestellt auf die ich leider keine Antwort wusste <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />.Ist es Notwendig bei einer Tankwagenanlieferung Kl. 8 & Kl.9 . Eine Ausrüstungskontrolle durch zu führen?
Das Fahrzeug fährt nach der Entladung ungereinigt wieder vom Hof auf die Straße. Kann man in der ADR etwas zum Thema finden???
Gruss und Danke,
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Re: ADR Ausrüstungskontrolle bei Anlieferungen
[Re: Dimi2206]
#14649
29.02.2012 09:22
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Sirius
Vollmitglied
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Hallo, im Prinzip wird der Transport mit leeren, ungereinigten Tanks genauso behandelt, als wäre der Tank voll. Man kann also Ausrüstung etc. kontrollieren (die hatte er ja auch bei der Anlieferung mit vollem Tank dabei). Im ADR findet man vereinzelt Kapitel zum Thema 'Leerfahrten' (z.B. 5.1.3.6 oder 5.4.1.1.6)
Gruß Sirius
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Re: ADR Ausrüstungskontrolle bei Anlieferungen
[Re: Sirius]
#14650
29.02.2012 14:26
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Registriert: Jun 2007
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Wolfgang
Großmeister
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Großmeister
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Hallo Gefahrgutkollegen,
es liegt nicht im Ermessen der Verantwortlichen die Fahrzeugprüfung am Be- bzw. Entladeort durzuführen. Sie muss erfolgen. So verstehe ich 7.5.1 ADR bzw. was darin steht. Wie wollen die Verantwortlichen ohne Überprüfung gewährleisten, dass die Forderungen von 7.5.1.1 etc. erfüllt werden!? Es steht nur nicht, dass die Überrprüfung zu dokumentieren bzw. nachzuweisen ist. Der Nachweis kann aber eventuell aufgrund von Owi-, Straf- bzw. Zivilrecht ( Kontrolle, Schadensereignis etc. ) von Belang sein. Vieleicht gibt es ja andere Meinungen.
Freundliche Grüße
Wolfgang
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Re: ADR Ausrüstungskontrolle bei Anlieferungen
[Re: Dimi2206]
#14651
29.02.2012 14:38
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Gerald
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, da kann ich nur dem Beitrag von Wolfgang Recht zustimmen.
Wer kann schon garantieren, dass der Fahrer nicht ausversehen nach der Entladung einen Ausrüstungsgegenstand stehen lässt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Und plötzlich bekommt der Entlader einen Anhörungsbogen von der zuständigen Behörde.
Da macht sich natürlich ein Nachweis, zum Beispiel "Protokoll der Abfahrtskontrolle" sehr gut.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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