Hallo,
es geht mir um die ordnungsgemäße Sicherung eines Kesselwagenumschlagplatzes. In den KWG werden Produkte der Klasse 3 befördert. Teilweise stehen die KWG auch über Nacht auf diesem Platz/Vorstellgruppe.
Innerhalb des Punktes 1.10.1.3 wird "ordnungsgemäß gesichert" als Begriff verwendet. Aber was genau heißt das? Auch das "soweit möglich und angemessen..." ist für mich ziemlich schwammig?
Gibt es genauere gesetzliche Vorgaben diesbezüglich oder muss ich hier wieder Gefährdungsbeurteilung als Maß der Dinge ansehen?
Gruß