ich wollte mal gerne wissen wie das ist wenn ich als Kunde eine Gefahrgutsendung empfange und als Entlader feststelle die Verpackung ist beschädigt und es kann nicht entladen werden. Was wäre in so einem Fall zu tun? Für mich wäre der erste Schritt die Annahme zu verweigern und die Spedition zu benarichtigen bzw. den Auftraggeber damit diese die Bergung oder Ähnliches organisieren können.
Ich habe gerade selber für unseren Betrieb eine Checkliste erstellt, die bei jedem Entladevorgang abzuarbeiten ist. Um sich halt mit den neuen Regelungen abzusichern.
die Entladung zu verweigern ist meiner Meinung nach der schlechteste Weg.
Bei den Entladerpflichten ist klar gesagt, daß er sich vor Entladung zu vergewissern hat, daß sie sicher durchgeführt werden kann bzw. daß er geeignete Maßnahmen zu ergreifen hat, um eine sichere Entladung zu gewährleisten. Eine Kontaktaufnahme mit dem Absender (so ihr da nicht selber in der Pflicht seid, z.B. als Auftraggeber des Absenders, wenn Selbstabholer) ist sicherlich sinnvoll, auch um eventuell das Ausmaß der Beschädigung beurteilen zu können / Tipps für eine sichere Entladung zu bekommen (und überhaupt: zukünftig Beschädigungen zu vermeiden). Im Fall des Selbstabholers ist eine Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten / Beförderer natürlich ebenfalls dringend zu empfehlen; irgendwas muß ja schief gelaufen sein.
Wenn man nicht weiterkommt, bleibt im Fall der Fälle meiner Meinung nach nur, die zuständige Feuerwehr anzurufen und um Hilfe zu bitten.
Grüße GG1
PS: Korinthenkackermodus ein - Die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn gilt nicht mehr, sondern die GGVSEB - Beauftragte Personen gibt es in der GbV nicht mehr - Warum forderst Du einen Lichtbildausweis: entladet ihr Kapitel 1.10 Güter? Warum forderst Du keinen Führerschein? - Warum muß das Beförderungspapier korrekt und vollständig sein? - Die Hinweise zur Ladungssicherung sollten nicht nur für Gefahrgut gelten - Zeile 46ff: Hier wird plötzlich davon gesprochen, auf das Fahrzeug Gefahrgut verladen zu haben: was hat das mit Entladerpflichten zu tun? Korinthenkackermodur aus
Danke auch für den "Korinthenkackermodus" der ist sehr hilfreich wenn man es korrekt machen möchte. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> - GGVSEB habe ich schon geändert - die beauftragte Person habe ich auch auf den Vorgesetzten und den Gefahrgutbeauftragten selber geändert - Der wird bei uns ebenso bei Verladevorgängen verlangt daher habe ich das so übernommen mir erscheint es aber auch sinnvoll da ich eigtl. mit der Liste den Vorgang immer komplett Dokumentieren möchte für den Fall eines Falles. - Die Ladungssicherung wird auch so durchgeführt der punkt dient nur der dokumentation - der Punkt soll eigtl. nur noch einmal kontrollieren wenn der LKW nur zur hälfte entladen worden ist und er weiterfährt ob er auch dann noch dementsprechend gerüstet ist. ich habe ich zumindest so mal aufgeschnappt das man ja auch kontrollieren muss ob der LKW für die weiterfahrt geeignet ist bzw. ob alle relevanten Punkte i.o. sind.
- die beauftragte Person habe ich auch auf den Vorgesetzten und den Gefahrgutbeauftragten selber geändert
Hallo Michael,
warum der Gb? Er hat "nur" zu kontrollieren, ob alles richtig läuft und zu beraten. Oder hat der Gb eine Doppelfunktion, wonach er auch Verantwortlichkeiten wahrnimmt, welche gefahrgutrelevant sind (im Sinne § 9 OWiG: Handeln für einen anderen; z.B. klassifizieren, Auswahl von Verpackungen, usw.)?
Grüße GG1
PS: Kennst Du die VCI Leitlinie zur Kontrolle von LKW?