Hallo DBurghammer,
was soll denn da genau versendet werden? Chemie-Tetsätze sind oft komplette Sets für bestimmte Analysen- oder Prüfzwecke (z. B. Schnelltests für Abwasseranalysen s. bspw. hier:
CSB-Test ). Diese sind dann in Kästchen oder Kassetten verpackt sind und erfüllen einen bestimmten Zweck.
Wenn hier nur Sortimente kleinster Mengen Gefahrgut versendet werden sollen, dürfte UN 3316 wohl nicht anwendbar sein. Darüber hinaus gilt nach SV 251 noch: "Diese Testsätze oder Ausrüstungen dürfen keine gefährlichen Güter enthalten, bei denen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a die Menge «0» angegeben ist."
Der Randverweis auf SV 296 ist wohl ein Verlagshinweis, nicht jedoch Bestandteil des ADR. Er soll wohl der Erklärung/Unterscheidung von Erste-Hilfe-Ausrüstung und Rettungsmitteln dienen. Letztere fallen eben nicht unter UN 3316
Gruß Gandalf