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GbV-Prüfung?
#15074
04.06.2012 07:38
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Udo Freitag
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Hallo,
unser Unternehmen hat ihren "Hauptsitz" in Hamburg und in Bremen betreiben wir eine Niederlassung mit sechs Mitarbeitern (Nur Disponenten. Kein Niederlassungsleiter o. Betriebsleiter). Sowohl in Hamburg als auch in Bremen ist unser Unternehmen Beteiligter am Transport von Gefahrgütern. Tätigkeiten wie z.B. das Erstellen von gefahrgutrechtlichen Beförderungspapieren für den Nach- und Zulauf zum Seeverkehr werden an beiden Standorten erstellt. Zuständige Behörde für die Überwachung des Unternehmens in Hamburg im Sinne der GbV, ist die Wasserschutzpolizei. Nun meine Frage. Wer ist die zuständige Behörde für die Niederlassung in Bremen?
Gruß
Udo
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Re: GbV-Prüfung?
[Re: Udo Freitag]
#15075
04.06.2012 13:54
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Winklhofer
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Servus Herr Gefahrgutkollege,
in Bremen ist das Hafenamt (Hansestadt Bremisches Hafenamt, Überseetor 20, 28217 Bremen, E-Mail: [email]Gefahrgut-Bremen@hbh.bremen.de)[/email] zuständig.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: GbV-Prüfung?
[Re: Winklhofer]
#15076
04.06.2012 15:02
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Udo Freitag
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Hallo Herr Winklhofer,
danke für die Antwort. Ich habe mich wohl nicht eindeutig ausgedrückt. Das das Hafenamt in Bremen für die Überwachung gem. GbV zuständig ist, wusste ich schon. Meine Frage richtet sich dahingehend, ob die Bremer für die Niederlassung zur Überprüfung der GbV zuständig sind oder die Hamburger (wo der Hauptsitz ist), obwohl die Niederlassung außerhalb Hamburgs liegt?
Gruß
Udo
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Re: GbV-Prüfung?
[Re: Udo Freitag]
#15077
05.06.2012 12:02
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Winklhofer
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Servus Herr Freitag,
in Bremen haben Sie doch ein Gewerbe für Ihre Niederlassung angemeldet. Dann ist dort auch die entsprechende Behörde zuständig.
Beste Grüße heute aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Re: GbV-Prüfung?
[Re: Winklhofer]
#15078
05.06.2012 12:40
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Udo Freitag
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Hallo Herr Winklhofer,
gem. Gewerbeverordnung (Gewerberegister) ist unsere Niederlassung in Bremen angemeldet aber nicht im Handelsregister als Niederlassung. Man hat mir gesagt, nur wenn unsere Niederlassung auch im Handelsregister steht, dann wäre Bremen zuständig. Ansonsten wäre es Hamburg. Ich persönlich denke, der Ort an dem das Gewerbe gem. Gewerbeverordnung angemeldet ist, ist maßgeblich. Gruß
Udo
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