Hallo Claudi,
dass bei einer Tankwagenentladung (Befüllung eines stationären Kundentanks) der Fahrer am Fahrzeug zu verbleiben hat ...
Da würde ich auf
GGVSEB §4 (1)"Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadensdessen Umfang so gering wie möglich zu halten." verweisen.
In der
TRbF 30 Füllstellen, Entleerstellen und Flugfeldbetankungsstellen findest Du unter Ziffer
4.3 Unterbrechung des Füll- und Entleervorgangs
(1) Beim Befüllen und Entleeren muss der Volumenstrom im Gefahrfall von einem Ort stillgesetzt werden können, der schnell und ungehindert erreichbar ist. 4.6 Allgemeine Anforderungen an Füll- und Entleerstellen im Freien und Abstände an Füllstellen im Freien
(6) Bedieneinrichtungen müssen scnell und sicher erreicht und verlassen werden können. Ich denke mal das Hilft weiter, denn wenn der Fahrer
nicht am Pumpenschrank bzw. er hat Fernbedienung am Kundentank ist, wie will er sonst z.B. ein Überfüllen vermeiden. In der Praxis sitzt so mancher Fahrer
leider im Führerhaus und ... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />