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Gefahrguttransport mit Zweirad ?? #15168 19.06.2012 17:13
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AlfredE. Offline OP
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Hallo zusammen !

Kurze Frage : Sind Gefahrguttransporte mit einem Zweirad erlaubt ?

Gibt es einen Hinweis in den Vorschriften und wenn wo ?

Hier würde mich besonders interessieren ob ein Transport mit einem

Fahrrad den Vorschriften unterliegen würde.

Vielen Dank für die Unterstützung Gruß Alfred E. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />


Konfuzius sagt"Es ist besser,ein einziges kleines Licht anzuzünden,als die Dunkelheit zu verfluchen"
Re: Gefahrguttransport mit Zweirad ?? [Re: AlfredE.] #15169 19.06.2012 17:37
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Gerald Online
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Hallo,
siehe mal in die GGVSEB §2 Nummer 6, denn da steht "Fahrzeuge sind im innerstaatlichen Verkehr und innergemeinschaftlichen Verkehr - abweichend von
der Begriffsbestimmung im ADR - die in Abschnitt 1.2.1 ADR beschriebenen Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 Kilometer pro Stunde sowie ihre Anhänger, und Güterstraßenbahnen, die auf einem vom Eisenbahnnetz getrennten Schienennetz verkehren;"

Natürlich muss die Ausrüstung, wenn Kennzeichnungspflichtig, nach Abschnitt 8.1.4 bzw. 8.1.5 mitgeführt werden.
Und bei Nutzung Unterabschnitt 1.1.3.6 sind die Hinweise unter Absatz 1.1.3.6.2 zu beachten, wie z.B. der 2Kg Feuerlöscher.

Antwort auf
Hier würde mich besonders interessieren ob ein Transport mit einem Fahrrad den Vorschriften unterliegen würde.


Da mit dem Fahrrad bei normalen Betrieb, Muskelkraft, nicht die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wie in GGVSEB §2 Nummer 6 festgelegt erreicht wird, fällt das Fahrrad nicht unter die Bezeichnung "Fahrzeug". <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrguttransport mit Zweirad ?? [Re: Gerald] #15170 20.06.2012 11:01
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Hoko1 Offline
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Hallo,
definitiv gehören Fahrräder nicht dazu. Siehe hierzu RSEB zu § 2 Begriffsbestimmungen: "Unter den Begriff Fahrzeuge in Nummer 6 fallen auch zwei-und dreirädrige Fahrzeuge sowie land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, sofern diese eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h haben"
Gruß
HoKo

Re: Gefahrguttransport mit Zweirad ?? [Re: Gerald] #15171 20.06.2012 11:52
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AlfredE. Offline OP
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Danke für die schnelle Antwort !

Habe wohl einfach nicht weit genung gesucht.

Bis bald Gruß Alfred E.


Konfuzius sagt"Es ist besser,ein einziges kleines Licht anzuzünden,als die Dunkelheit zu verfluchen"
Re: Gefahrguttransport mit Zweirad ?? [Re: AlfredE.] #15172 29.10.2012 13:34
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Manilla Road Offline
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Hallo,
man kann aber auch noch tiefer schürfen, wenn man in anderen Quellen formulierte Transportverbote ohne Genehmigung beachten möchte. So ist z.B. in Abschnitt 4 der Strahlenschutzverordnung festgelegt, dass 'sonstige radioaktive Stoffe' einer Genehmigung bedürfen, wenn sie nicht (wie beschrieben möglich) hiervon befreit sind. Da hier von öffentlichen Verkehrswegen die Rede ist, bliebe nur noch, zum Transport einer radioaktiven Quelle mit einem Mountainbike verschlungene Wege über Privatgelände zu nutzen oder damit zu Fuß zu gehen~~

Re: Gefahrguttransport mit Zweirad ?? [Re: Manilla Road] #15173 29.10.2012 20:19
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Magnum Offline
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Hallo liebe Kollegen!

Ich hätte da noch eine Anmerkung zum Zweirad. Es muss sich um ein Kraftfahrzeug (Begriffserklärung Beförderungeinheit mit einer Ladefläche (Laderaum) handeln. Daraus folgt, daß gefährliche Güter z.B. mit einem Motorrad nicht im Rucksack des Fahrers, sondern nur in fest aufgebauten "Laderäumen" wie z.B. Packtaschen, Topcase usw. transportiert werden dürfen. Desgleichen kann man alle "nicht-Kraftfahrzeuge" wie Schubkarre, Fahrrad, Eselsgespann usw. ausschließen. Sie unterliegen nicht dem ADR.

Ob das natürlich für den gewerblichen Gütertransport in unseren Breiten eine echte Alternative darstellt, kann bezweifelt werden.


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Gefahrguttransport mit Zweirad ?? [Re: Magnum] #15174 30.10.2012 09:02
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Gandalf Offline
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Hallo Magnum,
Antwort auf
Begriffserklärung Beförderungeinheit mit einer Ladefläche (Laderaum)
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Wo bitte kommt jetzt diese Defintion mit der Ladefläche her? Ich konnte sie auf die Schnelle weder im ADR/GGVSEB noch in der Fahrzeug-ZulassungsVO finden.

@Manilla Road,
das mit den Privatwegen kann man versuchen, dürfte aber in der Praxis sehr schwierig werden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Der Fußgänger bedarf jedoch der Genehmigung nach StrlSchV. Die StrlSchV spricht nur von Beförderung auf öffentlichen Verkehrswegen. Laut Begriffsbestimmung im GGBefG ist die Beförderung aber nicht an (motorisierte) Fahrzeuge gebunden.

Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 30.10.2012 09:13.
Re: Gefahrguttransport mit Zweirad ?? [Re: Gandalf] #15175 31.10.2012 11:35
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Winklhofer Offline
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Servus Gandalf,

die Sache mit dem Kraftfahrzeug kann aus dem ADR-Übereinkommen (Artikel 1a)) und der Richtlinie Binnenland (Artikel 2 Nr. 4) entnommen werden.

Beste Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Gefahrguttransport mit Zweirad ?? [Re: Winklhofer] #15176 31.10.2012 11:59
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Gandalf Offline
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Beiträge: 1,086
Hallo Alfred Winkelhofer,
ja die Definitionen sind ja bekannt, aber ich sehe hier nichts von einer Bedingung, dass diese eine Ladefläche haben müssten, wie Magnum es geschrieben hat. Bedingung ist doch nur mind. 4 Räder und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, aber Ladefläche? Fehlanzeige.
Gruß Gandalf

Re: Gefahrguttransport mit Zweirad ?? [Re: Gandalf] #15177 31.10.2012 13:18
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Wilhelm Kassing Offline
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Hallo zusammen,
ich schätze mal das die Forderung nach einer Ladefäche aus der Defintion für das Fahrzeug kommt:
ADR 1.2.1 Begriffsbestimmungen
Fahrzeug: siehe Batterie-Fahrzeug, bedecktes Fahrzeug, gedecktes Fahrzeug, offenes Fahrzeug und
Tankfahrzeug.

Ein Batterie- oder Tankfahrzeug fällt im Zeiradbereich sicher aus.

- Bedecktes Fahrzeug: Ein offenes Fahrzeug, das zum Schutz der Ladung mit einer Plane versehen ist.
- Gedecktes Fahrzeug: Ein Fahrzeug mit einem Aufbau, der geschlossen werden kann.
- Offenes Fahrzeug: Ein Fahrzeug, dessen Ladefläche offen oder nur mit Seitenwänden und einer Rückwand
versehen ist.

Ohne Ladefäche/Laderaum geht es nicht........

Grüße

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