Hallo Antarion,
(außer das Zeug ist [color:"red"]so fest[/color], dass es direkt "durchfällt")
Die Vorschriften in Absatz 2.2.3.1.5 ADR beziehen sich auf viskose Stoffe, die der Klasse 3 zugeordnet sind. Wenn unklar ist, ob es sich um einen flüssigen oder festen Stoff handelt, dann wäre zunächst das Fließverhalten zu prüfen; siehe dazu ggf. die
Stellungnahme der BAM.
Ist hier gewährleistet, dass es sich nicht so sehr verflüssigen kann beim TRansport, dass es also immer hochviskos ist?
Mein gesunder Menschenverstand sagt ja, kein Problem. Aber ich habe nichts näheres gefunden.
Im Absatz 2.2.3.1.5 ADR wird dazu bereits auf die Lösemittel-Trennprüfung verwiesen.
Auch ist die Frage, kann man die 60s im 6mm auf einen 4mm Becher umrechnen? also alles was 60s im 6mm Becher hat passt auch für 90s im 4mm?
Bei 4 mm kann der Flüssigkeitsfaden schneller abreißen als ab als bei 6 mm, insbesondere bei höherviskosen Flüssigkeiten. Das Testergebnis muss gegebenenfalls reproduzierbar und belastbar sein. Aus diesem Grund würde ich bei dem vorgegebenen Verfahren bleiben und keine Varianten anwenden.
Genaue Testvorschriften sind zu finden im
Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Unterabschnitte 32.3.1.6, 32.4.3 und 32.5.1.
Noch eine Anmerkung: Im Unterabschnitt 32.3.1.6
Handbuch über Prüfungen und Kriterien wird nahezu der gleiche Wortlaut wie im Absatz 2.2.3.1.5 ADR verwendet, allerdings ohne Hinweis auf die umweltgefährdenden Stoffeigenschaften, die inzwischen oft eine Klassifizierung als Gefahrgut erforderlich machen. Verbindlich ist in diesem Fall der ADR-Text.
Schöne Grüße.