Hallo zusammen,
ich möchte per Seefracht auf einer Palette die Gefahrgüter UN 2924 Gefahrzettel 3 + 8 (Verpackungsgruppe II) und UN 3175 Gefahrzettel 4.1 (Verpackungsgruppe II) per Seefracht versenden.
Bei UN 2924 handelt es sich um ein kleines UN-geprüftes Faß à 50 Liter.
Bei UN 3175 handelt es sich um Gefahrgut in begrenzter Menge (LQ).
Dürfen beide Güter auf der gleichen Palette gepackt und verladen werden?
Muß ich Trennvorschriften einhalten?
Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!