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Bergungsverpackung gem. SV 327 und SV 654 #15481 16.08.2012 17:08
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King_Louie_21 Offline OP
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Hallo Kolleg(inn)en,

für Abfall-Druckgaspackungen (UN1950) und für Abfall-Feuerzeuge (UN1057) gelten die Sondervorschriften 327 bzw. 654. In beiden SV wird gefordert, dass undichte oder stark verformte Gegenstände in Bergungsverpackungen befördert werden müssen. Undicht bedeutet für mich, dass sich das Gas (i.d.R. Propan, Butan) relativ schnell verflüchtigen wird, mithin relativ bald keine Gefahr mehr darstellt. Problematischer sind die stark verformten Spraydosen bzw. Feuerzeuge. Folgende Fragen:

Was versteht man unter "stark verformt"?

Welche Art von Bergungsverpackung ist einzusetzen?

Die Verwendung von Bergungsverpackungen wird in Unterabschnitt 4.1.1.18 ADR beschrieben. Demzufolge wäre an Stelle einer Bergungsverpackung auch eine andere Verpackung eines geeigneten Typs und geeigneter Prüfanforderungen zulässig, wenn die Bewegung der beschädigten Spraydosen/Feuerzeuge verhindert wird, Aufsaugmaterial beigefügt wird und ein gefährlicher Druckaufbau verhindert wird. Über diese Schiene käme ich dann wieder zu den Standard-Verpackungen wie für unbeschädigte Spraydosen/Feuerzeuge, ggf. mit einem zusätzlichen Druckausgleichsventil. Aber ist das zulässig?

Oder muss zwingend eine Bergungsverpackung gem. Abs. 6.1.5.1.11 ADR eingesetzt werden, also eine Verpackung mit dem Buchstaben "T" in der Verpackungscodierung?

SV 327/654 spricht von "Bergungsverpackung". Eine Änderung ist nicht vorgesehen. Deshalb schließe ich mal aus, dass zukünftig Bergungsdruckgefäße gem. multilateraler Vereinbarung M220 (zukünftige Unterabschnitte 4.1.1.20 und 6.2.3.11 im ADR 2013) verwendet werden müssen.

Wie seht Ihr das?

Schöne Grüße.

Re: Bergungsverpackung gem. SV 327 und SV 654 [Re: King_Louie_21] #15482 16.08.2012 19:17
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Gerald Offline
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Hallo King_Louie_21 ,
im Heft 06/2012 der "Gefährlichen Ladung" stand auf Seite 24 ein Beitrag zu diesem Thema.

Antwort auf
Demzufolge wäre an Stelle einer Bergungsverpackung auch eine andere Verpackung eines geeigneten Typs und geeigneter Prüfanforderungen zulässig, wenn die Bewegung der beschädigten Spraydosen/Feuerzeuge verhindert wird, Aufsaugmaterial beigefügt wird und ein gefährlicher Druckaufbau verhindert wird.


Dafür häng ich Dir mal eine Datei an, welche Dir bei der Lösung im Bezug auf Abfall-Druckgaspackungen (UN1950) helfen könnte.

Anhänge
16222-UN1950_70lFaltschachtel.pdf (0 Bytes, 392 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Bergungsverpackung gem. SV 327 und SV 654 [Re: Gerald] #15483 20.08.2012 11:45
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King_Louie_21 Offline OP
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Hallo Gerald,

Danke für Deinen Beitrag. Die Standard-Verpackungen für unbeschädigte Spraydosen mit den belüfteten Kartons sind bereits im Einsatz. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Den Artikel vom Juni in GeLa lass ich mir nach dem Urlaub eines Kollegen nochmals raussuchen.

Schöne Grüße.


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