Grösse der Bezettelung von Versandstücke
#15570
30.08.2012 08:18
|
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 66
duldinger
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 66 |
Hallo GG-Gemeinde,
meine Frage mag banal klingen, aber ich stoße bei meinem Thema wieder mal an meine (Verständnis-)Grenzen.
Nach 5.2.2.2.1.1 müssen Gefahrzettel eine Größe von 100x100.mm. haben. Unser Einkauf hat den Lieferant gewechselt. Der liefert zwar die vorgeschriebene Größe von 100x100.mm., druckt aber am äußersten Rand einen ca. 2mm. breiten Rand. "Dies dient zur Kontrastdarstellung, falls das Etikett auf weißen Untergrund verwendet wird." Meines Wissens ändert dieser Rand aber die eigentliche Größe. Es geht nur um mm., aber gerade bei den TI der IATA können solche mm. entscheidend sein.
Wie seht ihr diese Thematik?
Ich bin dankbar, wenn mir jemand eine konkrete ADR-, IMDG- oder IATA-Stelle nennen kann, in der eine genaue und verbindliche Definition hervorgeht.
Grüße aus Bayern
Thomas
|
|
Re: Grösse der Bezettelung von Versandstücke
[Re: duldinger]
#15571
30.08.2012 08:41
|
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086 |
Hallo duldinger, in 5.2.2.2.1.1 heißt es: sie müssen eine Seitenlänge von mindestens 100 mm aufweisen. Wo ist das Problem? Gruß Gandalf
|
|
Re: Grösse der Bezettelung von Versandstücke
[Re: Gandalf]
#15572
30.08.2012 08:49
|
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 66
duldinger
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 66 |
Durch den schwarzen Rand wird der Aufkleber zwar physisch nicht kleiner. Das Bild aber wird auf 97.mm. "geschrumpft".
Bis jetzt habe ich in Fortbildungen und Gespräche immer wieder gehört, er muss 100.mm. Seitenlänge haben.
Grüße aus Bayern
Thomas
|
|
Re: Grösse der Bezettelung von Versandstücke
[Re: duldinger]
#15573
30.08.2012 17:53
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,082
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,082 |
Hallo duldinger, Das Bild aber wird auf 97.mm. "geschrumpft". wie Gandalf schon geschrieben hat, ist die Grundlage der Absatz 5.2.2.2.1.1, in welchen die Größe genau beschrieben wird. Von einen "dicken schwarzen Rand" steht da nichts. Und wir hatten schon im Forum Beiträge, wo in einem ADR-Staat nicht wenig Bußgeld für die falsche Größe bzw. Aussehen verlangt hat. Siehe: http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...ge=20#Post13932Es steht nun mal " mindestens 100 mm aufweisen" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Und das mit dem "Hintergrund mit kontrastierender Farbe" läßt sich bestimmt auch anders erfüllen, sieh mal unter Bemerkung bei 5.2.2.2.1!
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 30.08.2012 18:22.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Grösse der Bezettelung von Versandstücke
[Re: duldinger]
#15574
31.08.2012 08:21
|
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086 |
Hallo duldinger, vielleicht hift dieser thread noch ein wenig weiter (ich hatte da auch mal meine Verständnisschwierigkeiten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />): Gefahrzettel Gruß Gandalf
|
|
Re: Grösse der Bezettelung von Versandstücke
[Re: Gandalf]
#15575
03.09.2012 08:40
|
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 66
duldinger
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 66 |
Hallo,
danke für den Input. Dieses Thema scheint ja immer wieder mal Staub aufzuwirbeln. Wie heißt es doch so schön: "Der Fehler steckt im Detail".
Ich werde mich mal auf 5.2.2.2.1 ADR berufen, wenn es zu Streitigkeiten mit den Kontrollbehörden kommt.
Nochmals danke an alle.
Grüße aus Bayern
Thomas
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|