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Kennzeichnung im Kombinierten Verkehr
#15590
04.09.2012 16:45
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Tenscher Alexander
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Hallo Zusammen, ich bitte Sie dringend um Ihre Hilfe, da ich momentan wirklich ein Verständnisproblem habe. Ausgangslage: Verladung von Gefahrgut (Stückgut) mit über 1.000 Punkten nach ADR 1.1.3.6.3 in einen Container. Dieser wird von A nach B per LKW transportiert und wird bei B auf die Bahn verladen. Der LKW wird auf Grund der Punkteanzahl mit der orangefarbenen Tafel vorne und hinten gekennzeichnet. Nun meine Frage: Ich muss doch nun den Container mit den Placards entsprechend der Ladung an allen 4 Seiten kennzeichnen? Muss ich im Beförderungsdokument nach ADR einen Hinweis setzen, der den Kombinierten Verkehr angibt (und somit die zusätzliche Kennzeichnung mit Placards rechtfertigt - ähnlich wie bei einem Zulauf Hafen gemäß ADR 1.1.4.2???) Oder hat die Kontrollbehörde damit kein Problem? Ich hoffe, dass meine Fragestellung soweit verständlich ist und mir bitte jemand Licht ins Dunkle bringt. Vielen Dank vorab.
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Re: Kennzeichnung im Kombinierten Verkehr
[Re: Tenscher Alexander]
#15591
04.09.2012 18:17
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King_Louie_21
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Hallo Hr./Fr. Tenscha, ein für den Schienentransport gekennzeichneter Container darf mit den für den Bahntransport vorgesehenen Placards und entsprechender Kennzeichnung in dieser Form auch auf die Straße geschickt werden; es muss nichts besonderes berücksichtigt werden. Die ADR/RID-Vorschriften sind hier harmonsiert; da gibt es keine Probleme. Spezielle Hinweise im Straßen-Beförderungspapier sind nicht erforderlich; die gab es glaube ich früher mal (ist aber schon ewig lang her). Lediglich bei Beförderungen im Huckepackverkehr (Bahnverladung des gesamten Straßenanhängers/Sattelauflieger/Tailers samt Chassis mit oder ohne Zugmaschine/LKW) ist im Schienen-Beförderungspapier der folgende Hinweis erforderlich: "BEFÖRDERUNG GEMÄSS UNTERABSCHNITT 1.1.4.4." Das trifft aber nicht zu, wenn nur Container verladen werden. Link: Kennzeichnungsvorschriften für den KombiverkehrSchöne Grüße.
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Re: Kennzeichnung im Kombinierten Verkehr
[Re: Tenscher Alexander]
#15592
04.09.2012 18:19
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Wilhelm Kassing
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Hallo tenscha, die Kennzeichnung des muss wie folgt aussehen: Großzettel entsprechend der Ladung an allen 4 Seiten des Containers. Die Beförderungseinheit ist vorne und hinten mit der Neutralen Orangenen Warntafel zu kennzeichnen.
EIn Vermerk im Beförderungspapier ist nicht vorgesehen. Für den Transport auf der Schiene werden sicher eine Reservierungsbestätigung und die erforderlichen Bahnpapiere vorliegen. Damit werden sich sicherlich auch die Kontrollbehörden zufrieden geben.
Grüße
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Re: Kennzeichnung im Kombinierten Verkehr
[Re: Wilhelm Kassing]
#15593
06.09.2012 09:38
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Tenscher Alexander
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Ich möchte mich für die zwei Antworten herzlich bedanken. Dadurch wurde ich in meiner Meinung bestätigt und meine Unsicherheiten sind nun weg (irgendwie kam es mir zu einfach und unkompliziert vor). Alles Gute und vielen Dank! Alexander Tenscher <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
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Re: Kennzeichnung im Kombinierten Verkehr
[Re: Tenscher Alexander]
#15594
06.09.2012 16:45
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Winklhofer
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Servus Herr Tenscher,
ich darf in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, dass das RID keine 1000-Punkte-Regel kennt. D. h., der Container ist im Eisenbahnverkehr immer mit Placards zu kennzeichnen, unabhängig von der geladenen Menge an gefährlichen Gütern in Versandstücken.
Beste Grüße aus Augsburg Alfred Winklhofer
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