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IBC UN31A mit unklarem Prüfstatus #15655 21.09.2012 10:40
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mawada Offline OP
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Hallo!

Wir haben von einem Kunden einen UN31A IBC zur Befüllung mit einem Gefahrgut erhalten. Der IBC war bei Anlieferung ungereinigt und entsprechend bezettelt.

Vor dem Befüllen wurde der Prüfstatus geprüft. Letzte 5 - Jahresprüfung 12/2008. Ob danach fristgerecht eine 2,5 Jahresprüfung durchgeführt wurde, kann unser Kunden nicht sagen. Eine dauerhafte Kennzeichnung nach BAM GGR 002 und ADR fehlt zumindest. Daher soll der IBC getauscht werden. D.h. wieder ungereinigt zurück.

4.1.2.2 b räumt eine Rücksendung 6 Monate nach Ablauf der Prüffrist ein. Die ist abgelaufen, sofern nicht wiederkehrend geprüft wurde. Wie bekomme ich den IBC rechtlich "sauber" ohne Reinigung vom Hof?

MfG
mawada

Zuletzt bearbeitet von mawada; 21.09.2012 10:41.
Re: IBC UN31A mit unklarem Prüfstatus [Re: mawada] #15656 21.09.2012 12:27
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Winklhofer Offline
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Servus Mawada,

die Frist von sechs Monaten gilt in Ihrem Fall ja gar nicht. Sie wollen nicht gefährliche Güter oder Rückstände zur Entsorgung oder Wiederverwertung befördern. Für Sie trifft 4.1.2.2 a) ADR zu und da gibt es keine Frist.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: IBC UN31A mit unklarem Prüfstatus [Re: Winklhofer] #15657 24.09.2012 12:14
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mawada Offline OP
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In Kapitel 5.4 stehen gar keine Vorgaben zur Angabe im Beförderungspapier. Oder habe ich dort etwas übersehen? Finde nur Buchstabe b).

Re: IBC UN31A mit unklarem Prüfstatus [Re: mawada] #15658 24.09.2012 19:46
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J.Simon Offline
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Hallo mawada
Schau mal unter 5.4.1.1.11


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: IBC UN31A mit unklarem Prüfstatus [Re: J.Simon] #15659 24.09.2012 22:27
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Johann Simon,

Alfred Winklhofer hat in seinem Beitrag darauf hingewiesen, das es sich um einen Transport gem. Unterabschnitt 4.1.2.2 a) ADR handelt. Für den Eintrag im Beförderungspapier ist aus meiner Sicht Abs. 5.4.1.1.6.1 ADR oder alternativ Abs. 5.4.1.1.6.2.1 ADR zu beachten.

Mir geht es ebenso wie MAWADA: Abs. 5.4.1.1.11 ADR gilt für Unterabschnitt 4.1.2.2 b), jedoch nicht für Unterabschnitt 4.1.2.2 a). Oder gibt es da noch anderweitig einen Bezug?

Schöne Grüße.

Re: IBC UN31A mit unklarem Prüfstatus [Re: King_Louie_21] #15660 25.09.2012 15:30
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J.Simon Offline
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Hallo King Louie

Genaues Lesen hilft oft weiter. 5.4.1.1.11 bezieht sich auf die Beförderung zur Prüfung oder Inspektion. In diesem Falle, "runter vom Hof" hilft dies wahrscheinlich nicht arg viel weiter. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Wie schauts aus mit 1.1.3.5? Ich gehe mal davon aus, dass der IBC weder beschädigt noch undicht ist. Soweit müßten ja die geigneten Maßnahmen ergriffen worden sein. Im Beförderungspapier würde dann nichts vermerkt, da es sich um eine Freistellung handelt. Ich weiß auch, es wurde schon mal diskutiert, wann ist eine Verpackung leer? Was natürlich zutrifft, ist wie Herr Winklhofer schon geschrieben hat 4.1.2.2 a)

Also wie gesagt: 1.1.3.5 wäre zu diskutieren

Zuletzt bearbeitet von J.Simon; 25.09.2012 15:34.

Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon

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