Hallo EuroArnold,
bei Luftfracht (Passagierflugzeug, kein LQ)sieht die Markierung und Kennzeichnung so aus:
Absender, Empfänger, UN 1814 Potassium Hydroxide Solution,
Klasse 8 Kennzeichen,2 x "Pfeile".
Die Verpackung muss für VG II zugelassen sein.
Im ADR ist es im Prinzip das gleiche, nur dass der Name nicht in englischer Sprache angegeben werden muss und die Verpackung für VG III ausreicht.
MfG
Gerold
Zuletzt bearbeitet von Gerold Glander; 05.10.2012 13:20.