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UN 1814 #15715 04.10.2012 22:07
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EuroArnold Offline OP
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Nabend Leute,


Ich habe die kleine Frage an euch. UN1814 VG III, 2 Liter sollen nach Schweden geschickt werden. Wie muss das Paket gekennzeichnet sein damit es per Luftfracht oder per Straße (LKW) sicher ankommt.
Grund ist das eine gewisse Person es besser wüsste. Ich wollte meine 95%ige Meinung nur noch von euch bestätigt haben.

Danke und Liebe Grüße


Sieger stehen da auf, wo verlierer liegen bleiben..
Re: UN 1814 [Re: EuroArnold] #15716 05.10.2012 13:08
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Gerold Glander Offline
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Hallo EuroArnold,
bei Luftfracht (Passagierflugzeug, kein LQ)sieht die Markierung und Kennzeichnung so aus:
Absender, Empfänger, UN 1814 Potassium Hydroxide Solution,
Klasse 8 Kennzeichen,2 x "Pfeile".
Die Verpackung muss für VG II zugelassen sein.

Im ADR ist es im Prinzip das gleiche, nur dass der Name nicht in englischer Sprache angegeben werden muss und die Verpackung für VG III ausreicht.

MfG
Gerold

Zuletzt bearbeitet von Gerold Glander; 05.10.2012 13:20.
Re: UN 1814 [Re: Gerold Glander] #15717 05.10.2012 16:00
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Winklhofer Offline
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Servus Herr Glander,

für Luftfracht nach IATA-DGR kann ich Ihre Angaben zu Markierung und Kennzeichnung nachvollziehen. Nicht vergessen darf man hierbei, dass auch eine Shipper´s declaration erforderlich ist und das verantwortliche Personal die entsprechenden Schulungen benötigt.
Nach ADR gibt es im Straßenverkehr aber auch die Möglichkeit des Versands als begrenzte Menge (LQ) im Sinne von Kapitel 3.4 ADR. Damit ist man von sehr vielen Vorschriften des ADR befreit. Das wäre in diesem Fall deutlich einfacher.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: UN 1814 [Re: Winklhofer] #15718 08.10.2012 10:39
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Gerold Glander Offline
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Moin Herr Winklhofer,
Sie haben natürlich recht, der Versand als LQ gem. ADR wäre auch eine Möglichkeit.
Irgendwie hatte ich das gerade nicht auf dem Schirm... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/ooo.gif" alt="" />



MfG aus Bremen

Gerold Glander


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