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Re: Kühl- und Konditionierungsmittel [Re: UHeins] #15902 22.07.2013 11:14
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Gerald Offline
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Hallo UHeins,

natürlich haben Sie Recht.

Wie ich auf "Stickstoff" gekommen bin, weiß ich nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Natürlich ist es Kohlendioxid.

Passe nächstens besser auf.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kühl- und Konditionierungsmittel [Re: UHeins] #15903 22.07.2013 11:24
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@ Gandalf
Das ist richtig, dass diese gerade erst abgelaufen ist. - Hätte ja sein können, dass sich jemand diesem Problem sehr schnell annimmt, keine andere Lösung gefunden hat, bzw. das Risiko in vollem Umfang zutrifft und die Fahrzeuge schon kennzeichnet.

@UHeins
Auch, wenn es hier um Kohlendioxid geht und nicht um Stickstoff, so ist die Auswirkung auf den Sauerstoffgehalt doch in etwa gleich, oder?

Zuletzt bearbeitet von MasterTom2013; 22.07.2013 12:51.
Re: Kühl- und Konditionierungsmittel [Re: MasterTom2013] #15904 23.07.2013 10:02
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@MasterTom2013:
Antwort auf
Auch, wenn es hier um Kohlendioxid geht und nicht um Stickstoff, so ist die Auswirkung auf den Sauerstoffgehalt doch in etwa gleich, oder?


Sicher, aber das trifft auf andere Sauerstoffverdränger und mithin erstickend wirkende Stoffe ebenso zu, z.B. auf Edelgase und sogar auf Wasser <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> . Die haben aber alle trotzdem nichts mit Stickstoff zu tun.

Wenn wir über Trockeneis reden, dann sollte auch allen klar sein, womit wir es chemisch/technisch zu tun haben.


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Kühl- und Konditionierungsmittel [Re: UHeins] #15905 13.08.2013 13:18
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Vielleicht sollten alle auch einmal das Viedeo über den Tod eines Kochs ansehen, der Trockeneis (als solches - nicht mit einem zu kühlenden Produkt) befördert hat: http://www.youtube.com/watch?v=1KWvZ6ypJzM

Re: Kühl- und Konditionierungsmittel [Re: DFK] #15906 14.08.2013 09:34
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@ DFK:
Nur damit keiner annimmt, es gebe einen weiteren, aktuellen Todesfall: In dieser Reportage geht es um genau den eingangs genannten Fall.
"Fachlich" interessant wird der Clip übrigens erst nach 2 Minuten (vorspulen!).


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Kühl- und Konditionierungsmittel [Re: UHeins] #15907 13.09.2013 22:41
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

die österreichische Delegation hat den Bucher-Unfall zum Anlass genommen, die aktuellen Regelungen im ADR/RID zum Transport von Trockeneis nochmals durch die Gemeinsame Tagung in Genf nächste und übernächste Woche prüfen zu lassen. Insbesondere soll die unterschiedliche Vorschriftenlage für die Beförderung von Trockeneis zu Kühlzwecken oder lediglich als Sendung auf der Tagung thematisiert werden, da in beiden Fällen ein vergleichbares Risiko besteht. Außerdem weist die österreichische Delegation darauf hin, dass die Sicherheitsinformationen des Industriegaseverbandes eine gasdichte Trennung zwischen Lenkerkabine und Laderaum für Trockeneis fordern, was bislang in den Gefahrgutvorschriften so nicht vorgesehen ist.

Fundstelle: ECE-TRANS-WP15-AC1-2013-GE-INF.39e

In einem der vorhergehenden Beiträge wurde die Meinung vertreten, dass es eigentlich keine Rolle spiele, ob der Sauerstoff in der Atemluft durch Kohlendioxid oder durch Stickstoff verdrängt wird. Es gibt jedoch signifikante Unterschiede. Anders als Stickstoff hat Kohlendioxid neben der erstickenden auch eine toxische Wirkung. Das von Österreich vorgelegte informelle Dokument für die Gemeinsame Tagung verweist hierzu auf die "Safety Info 24/11/E" zu Kohlendioxid der European Industrial Gases Association (EIGA). Die normale Sauerstoffkonzentration in der Luft beträgt 21%. Eine Sauerstoffkonzentration von 19% ist an sich noch ausreichend und führt nicht zum Ersticken. Allerdings führt eine Kohlendioxidkonzentration in der Atemluft von 9,5% zu einer Vergiftung, obwohl die Atemluft dann immer noch 19% Sauerstoffgehalt aufweist.

Nach Ansicht der österreichischen Delegation handelte es sich bei dem Bucher-Unfall um eine Beförderung von Trockeneis als Sendung und nicht zu Kühlzwecken. Diese Information ist möglicherweise fehlerhaft. Weiter oben wurde von mir bereits auf Nachrichten in der Presse verwiesen, wonach Bucher aufgrund der hohen Außentemperaturen Eiswürfel (gefrorenes Wasser) mit dem Trockeneis kühl halten wollte, was ein klassischer Anwendungsfall des Abschnitts 5.5.3 ADR/RID gewesen wäre. Ich zitiere nochmals aus wiesbadenaktuell.de: "[...] Da es am Samstag sehr heiß war, und die Eiswürfel auf Schloss Johannisberg in gefrosteter Form ankommen sollten, packte man Trockeneis mit in die Behältnisse. [...]" Es bleibt abzuwarten, ob die österreichische Initiative mit dem Argument weggebügelt wird, dass Bucher den Abschnitt 5.5.3 ADR nicht beachtet hat und deshalb tödlich verunfallt ist. Dann bräuchten sich die Vertragsstaaten nicht mit der Gefahr auseinandersetzen, die von der Beförderung von Kohlendioxid als Sendung ausgeht, weil dies ja nicht die Unfallursache war.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 15.09.2013 20:44.
Re: Kühl- und Konditionierungsmittel [Re: UHeins] #15908 23.09.2013 15:30
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

der Bucher-Unfall ist leider nicht der einzige Unfall mit Trockeneis. Hier der Bericht über einen anderen Todesfall in Kanada, der sich jedoch schon vor längerer Zeit ereignet hat: Dry Ice Kills Delivery Driver

In diesem Fall sollte ein Kurierdienstfahrer Trockeneis in einem Ford Transit von einem Tockeneishersteller zu einem Kunden bringen. Es handelte sich um eine Beförderung als Sendung und nicht zu Kühlzwecken. Das Trockeneis sollte erst beim Kunden, einem Lebensmittelverarbeitungsbetrieb, zu Kühlzwecken zusammen mit Lebensmitteln verpackt werden. Insgesamt wurden 26 Papiersäcke mit Trockeneis á 50 lb (22,68 kg) verladen, also in Summe 1300 lbs (ca. 590 kg). Der Laderaum des Ford Transit war nicht gasdicht getrennt von der Fahrerkabine. Der Fahrer starb ca. 3,5 Meilen von der Ladestelle entfernt. Als Todesursache wurde Ersticken und Kohlendioxid-Vergiftung ermittelt.

Schöne Grüße.

Re: Kühl- und Konditionierungsmittel [Re: King_Louie_21] #15909 28.09.2013 16:08
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Guten Tag zusammen,

hat vielleicht irgend jemand von euch schon Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr gesehen, welche die Warnaufkleber Trockeneis trugen und hat evtl. Bilder aus der Praxis?
Als GB achtet man ja ehr auf solche Dinge. Ich konnte bisher noch nichts auf unseren Straßen entdecken.

Frage 2:

Wenn diese Label verwendet werden,, reicht es wenn man diese nur für das Fahrzeug verwendet und den Versandbehälter anderweitig mit " Achtung Trockeneis, etc...." kennzeichnet, oder muss man dieses Label auch für den Behälter zwangsläufig verwenden?

MfG

Master Tom

Zuletzt bearbeitet von MasterTom2013; 28.09.2013 16:33.
Re: Kühl- und Konditionierungsmittel [Re: MasterTom2013] #15910 28.09.2013 18:06
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Gerald Offline
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Hallo MasterTom2013,
Bilder mit Fahrzeugen mit dieser Beschriftung suche ich auch, konnte bis jetzt nur die Kennzeichnung auftreiben.

Antwort auf
reicht es wenn man diese nur für das Fahrzeug verwendet


Ja, an "jedem Zugang an einer für Personen ...", steht unter Absatz 5.5.3.6.1.

Antwort auf
den Versandbehälter anderweitig mit " Achtung Trockeneis, etc...." kennzeichnet


Zur Kennzeichnung der Versandstücke findest Du was unter Absatz 5.5.3.4.1 "müssen mit der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 angegebenen Benennung dieser gefährlichen Güter, gefolgt von dem Ausdruck "ALS KÜHLMITTEL" bzw. "ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL", gekennzeichnet sein;" bzw. Absatz 5.5.3.4.2.

In der RSEB unter Ziffer 5-22 und der Multilateralen Vereinbarung M260 steht auch noch was zu diesem Thema.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 28.09.2013 18:14.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kühl- und Konditionierungsmittel [Re: Gerald] #15911 28.09.2013 19:16
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Danke Gerald

mit Versandbehälter, meinte ich jedoch nicht die Versandstücke, sondern einen Thermocontainer, welche auf das Fahrzeug geschoben wird und verschiedene "Versandstücke" enthält

http://www.tkt-germany.de/webseite/media/BehaelterLKW.jpg

Hier befinden sich die Tiefkühlpackstücke drin und 1-2 kg Trockeneis. Laut Fachkraft für Arbeitssicherheit und entsprechender Gefährdungsanalyse, wird das Unternehmen nicht um die Kennzeichnung umzukommen.

Frage war daher, ob das Label nach 5.5.3.6.2 nur bei dem Fahrzeug verwendet werden muss oder auch bei diesem Container.
Der Container würde sonst mit einem Schild: Achtung Trockeneis belabelt werden, wie es bisher auch praktiziert wurde.
So gesehen, könnte man den Container auch irgendwie nach 5.5.3.6.1
definieren.


[color:"red"]5.5.3.7.1 Dokumente (wie ein Konnossement, Ladungsmanifest oder CIM/CMR-Frachtbrief) im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrzeugen oder Containern, die gekühlt oder konditioniert und vor der Beförderung nicht vollständig belüftet wurden, müssen folgende Angaben enthalten: [/color]

Hier würde ich darauf verzichten lassen, da die Thermocontainer, sowie auch die Fahrzeuge vor der Beladung meiner Meinung nachvollständig belüftet werden.
Oder gibt es hier noch eine zeitliche Basis, welche eingehalten werden muss?

MfG

Master Tom

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