Guten Morgen,
Im ADR findet man nur, was zwingend im Beförderungspapier stehen muß, daher sind m.E. Ergänzungen wie z.B. der Klassifizierungscode durchaus zulässig, manchmal sogar sehr hilfreich.
Allerdings müssen die zugelassenen Beschreibungen der gefährlichen Güter nach ADR 5.4.1.1.1 letzter Absatz unbedingt beachtet werden.
Grüsse aus Wadern
Wilhelm Kassing