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[suche] Bilder zu ADR SV 363 #16229 15.01.2013 12:03
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UBurkhard Offline OP
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Hallo, verehrte Kollegen,

ich bin für eine Veröffentlichung für meine Hilfsorgansiation auf der Suche nach Bildern, die eine korrekte Kennzeichnung nach SV 363 zeigen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand kostenfrei entsprechendes Bildmaterial (z.B. Netzersatzanlage) zur Verfügung stellen könnte.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: [suche] Bilder zu ADR SV 363 [Re: UBurkhard] #16230 15.01.2013 12:47
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Udo,

auch hier möchte ich wie bei Geralds Frage gestern zu Bildern mit Chemikalien unter Druck auf den Vortrag von Norbert Müller auf dem 11. Schweizer Gefahrguttag Luzern verweisen. Die Bilder zur SV 363 befinden sich auf S. 30 ff.

Link: http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...=true#Post16905

Schöne Grüße.

Re: [suche] Bilder zu ADR SV 363 [Re: King_Louie_21] #16231 15.01.2013 17:07
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UBurkhard Offline OP
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Danke.
Den Vortrag und die Bilder habe ich gesehen.

Ich suche aber ein Bild einer derarigen Anlage mit korrekter Kennzeichnung in einigermaßen akzeptabler Qualität.
Leider ist hier in der Umgegend nichts Passendes verfügbar.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: [suche] Bilder zu ADR SV 363 [Re: UBurkhard] #16232 16.01.2013 15:47
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G. Homann Offline
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Hallo zusammen,
habe zwar keine Bilder zur SV 363, dafür aber eine Frage:

Kann ich die in der SV 363 angesprochenen Geräte nicht auch unter der Freistellung 1.1.3.1 b) fahren? Wäre doch einfacher, dann müsste gar nicht gekennzeichnet werden. Wofür dann aber die SV?? Wenn nein, warum?

Gruß aus Koblenz
Günther Homann

Re: [suche] Bilder zu ADR SV 363 [Re: G. Homann] #16233 16.01.2013 16:26
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GG1 Offline
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Hallo Günther,

die Nutzung von 1.1.3.1 b geht nicht, weil sie eben durch die SV 363 näher bezeichnet sind.

Grüße
GG1

Re: [suche] Bilder zu ADR SV 363 [Re: G. Homann] #16234 16.01.2013 20:55
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Gerald Online
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Hallo Günther,

Antwort auf
Kann ich die in der SV 363 angesprochenen Geräte nicht auch unter der Freistellung 1.1.3.1 b) fahren?


Das Problem war bis 2012, das bei den Nutzung der Freistellung 1.1.3.1 b) teilweise Maschinen bzw. Geräte genutzt wurden, bei welchen der Tankinhalt weit mehr als 1000 Liter war, was natürlich bei Unfällen bzw. Zwischenfällen Folgen hatte. Dazu kam noch, dass in den ADR Staaten diese Maschinen bzw. Geräte unterschiedlich definiert waren. In Deutschland war es über die RSEB geregelt.

Und aus diesen Gründen wurde mit ADR 2013 die SV 363 eingeführt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: [suche] Bilder zu ADR SV 363 [Re: Gerald] #16235 16.01.2013 22:05
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Kolleg(inn)en,

zur Abgrenzung zwischen Unterabschnitt 1.1.3.1 b) und der neuen SV 363 im ADR/RID 2013 scheint es wohl noch Klärungsbedarf zu geben. Die Internationale Straßentransport-Union (IRU) hat dazu einen entsprechenden Antrag an die Gemeinsame Tagung ADR/RID/ADN im März 2013 gestellt: OTIF/RID/RC/2013/28

Schöne Grüße.

Re: [suche] Bilder zu ADR SV 363 [Re: King_Louie_21] #16236 17.01.2013 08:57
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G. Homann Offline
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Danke,

ich bin also nicht der einzige Verwirrte <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Gruß aus Koblenz
Günther Homann

Re: [suche] Bilder zu ADR SV 363 [Re: King_Louie_21] #16237 17.01.2013 14:40
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G. Homann Offline
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Hallo nochmal,

bei näherer Betrachtung der SV 363 i.V.m 1.1.3.1 b) und der von der IRU beabsichtigten Änderung (Ziff. 3 des o.a. Antrages) befürchte ich allerdings eine "Verschlimmbesserung".
Wenn der Wortlaut in 1.1.3.1 b) wie im Antrag formuliert wird, werden doch auch Stoffen, die in der Tabelle keinen Eintrag SV 363 haben, die Einschränkungen dieser SV, die eigentlich für flüssige Brennstoffe vorgesehen ist, "übergestülpt". <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Beispiel: Geräte die Sauerstoff UN 1072 beinhalten

Re: [suche] Bilder zu ADR SV 363 [Re: King_Louie_21] #16238 22.01.2013 13:32
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Dieter2010 Offline
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Hallo,

ich habe kürzlich von der DEKRA einen Hinweis gelesen, dort heisst es:

News
Geänderte Gefahrgutvorschriften
08.01.2013

Zum 1. Januar 2013 tritt eine neue Fassung der Europäischen Vorschriften zum Gefahrgut-Transport (ADR) in Kraft. Verbindlich gültig sind die neuen Regelungen zwar erst ab Mitte des Jahres. Trotzdem sollten sich alle gewerblichen Verlader und Transporteure schon jetzt damit befassen, rät DEKRA Gefahrgutexperte Uli Wenz: &#8222;Denn die neuen Vorschriften betreffen nicht nur Unternehmen der klassischen Transport und Logistikbranche. Auch für Firmen, die sich bisher nicht mit dem Thema Gefahrgut beschäftigt haben, können die Neuregelungen von Bedeutung sein.

So fällt zum Beispiel der Transport von Geräten mit Kraftstoffbehältern in Zukunft unter die Gefahrgutvorschriften. Daran müssen sich dann beispielsweise Bauunternehmer halten, die einen Kompressor transportieren, oder ein Landschaftsgärtner mit seinem Rasenmäher. Auch elektrische Kondensatoren fallen ab sofort unter die ADR-Regelungen.

Nun meine Frage:
Kann es wirklich sein, dass ein Gärtner seinen gewerblich genutzten Rasenmäher, mit einem Tank größer 60 Liter, mit dem Gefahrzettel Nr. 3 kennzeichnen muss?


Viele Grüße

Dieter
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