Hallo,
UN 1219 ist gemäß ADR ISOPROPANOL (ISOPROPYLALKOHOL).
Unser Softwarehersteller für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und den Beförderungspapieren gibt jedoch nur ISOPROPANOL an.
Ist es erlaubt, nur eine Benennung zu übernehmen? Ich dachte, man muß alles was groß geschrieben ist exakt auch so übernehmen.
Wie verhält es sich denn in diesem Fall bei einem Lufttransport? In der IATA sind beide Angaben getrennt aufgeführt. Für den Lufttransport darf man dann wohl nur eine Bezeichnung verwenden?
Und noch eine Frage zur Klassifizierung:
Wenn man ein Gemisch hat, welches nur einen Stoff enthält der namentlich in Tabelle 3.2 ADR aufgeführt ist, muss man doch das Gemisch der UN-Nummer dieses Stoffes zuordnen plus "LÖSUNG" oder "GEMISCH". Wenn jetzt z.B. das Isopropanol das einzige Gefahrgut in einem Gemisch wäre, das Gemisch aber eine Paste ist, kann man das Gemisch nicht der UN-Nummer von Isopropanol zuordnen, oder???
Vielen Dank für Eure Hilfe.