Ein Artikel, welcher harmlos aussieht. Ist es aber nicht. Man muss unterscheiden zwischen dem (normalen) "Haushalts"feuerloescher und Feuerloescher, welche mit Hilfe einer kleinen explosiven Ladung (begrenzte Menge) aktiviert werden. Beide werden mit der identisch gleichen Klassifizierung befoerdert (UN 1044).
Werden diese Feuerloescher unter zuhilfenahme eines Special Permits des DOT's hergestellt, dann wird es interessant, denn dann greift die beantragte Klassifizierung (kann UN 1044 Fire extinguishers oder auch UN 1956 Compressed gas, nos.). Wenn jetzt eine kleine explosive Ladung mit im Spiel ist, dann sollte man moeglichst UN 1044 als den zustaendigen Terminus benatragt haben, denn nur dann gilt die Ausnahmeregelung A 19.
Hier gilt es das Special Permit sehr genau zu pruefen.
Gibt es einen Hinweis auf Special Permit im Sicherheitsdatenblatt? Hier muss man beim Hersteller nachfragen!!!
Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 03.01.2014 23:18.