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Feuerlöscher #16419 12.02.2013 08:07
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Ritchi81 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe ein Anliegen zum Versand von Feuerlöschern im Flugzeug.
Man findet ja unter der UN Nummer 1044 direkt Feuerlöscher.
Heißt das jetzt, dass jeder Feuerlöscher im Luftverkehr als Gefahrgut zählt oder ist das Sicherheitsdatenblatt ausschlaggebend?
Im Anhang A steht unter Feuerlöscher ja "Geräte, die ein unter Druck stehendes nicht-entzündendes Gas oder mehrere Gase enthalten". Meiner Meinung nach enthält ja jeder Feuerlöscher ein Gas innerhalb einer Kapsel, dass bei Benutzung freigesetzt wird oder steht von Anfang an unter Druck.

Zur Verpackung: Wie ist das mit der Verpackungsanweisung 213 su verstehen?
Was ist unter einer starken Außenverpackung zu verstehen? Reicht da ein UN Karton oder ist der nicht stark genug.

Re: Feuerlöscher [Re: Ritchi81] #16420 03.01.2014 11:18
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aw_ Offline
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Moin moin,
ist zwar schon eine paar Sekunden her, antworte trotzdem..
Versand unter UN1044 ist korrekt mit DGD etc.
PI 213 besagt, dass die Löscher verpackt sein müssen und zwar gem. 5.0.2
'Stark' ist nicht näher definiert. Muss aber mindestens so stabil sein, dass normale Beförderungsbedingungen kein Problem für die Verpackung darstellen.
UN-Verpackungen erfüllen diese Anforderungen.
Zum Aufbau von Löschern: Es gibt Dauerladelöscher (meistens Co2-Löscher), die ständig unter Druck sind und Aufladelöscher, die eine Kartusche unter Druck enthalten. Beide Arten fallen unter UN1044 Fire extinguishers
grüsse..aw

Re: Feuerlöscher (fire extinguisher) [Re: aw_] #16421 03.01.2014 21:57
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Floridacargocat Offline
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Ein Artikel, welcher harmlos aussieht. Ist es aber nicht. Man muss unterscheiden zwischen dem (normalen) "Haushalts"feuerloescher und Feuerloescher, welche mit Hilfe einer kleinen explosiven Ladung (begrenzte Menge) aktiviert werden. Beide werden mit der identisch gleichen Klassifizierung befoerdert (UN 1044).
Werden diese Feuerloescher unter zuhilfenahme eines Special Permits des DOT's hergestellt, dann wird es interessant, denn dann greift die beantragte Klassifizierung (kann UN 1044 Fire extinguishers oder auch UN 1956 Compressed gas, nos.). Wenn jetzt eine kleine explosive Ladung mit im Spiel ist, dann sollte man moeglichst UN 1044 als den zustaendigen Terminus benatragt haben, denn nur dann gilt die Ausnahmeregelung A 19.
Hier gilt es das Special Permit sehr genau zu pruefen.
Gibt es einen Hinweis auf Special Permit im Sicherheitsdatenblatt? Hier muss man beim Hersteller nachfragen!!!

Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 03.01.2014 23:18.

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