Hallo Alfred Winklhofer,
bis zum 1. Juli 2013 darf gemäß § 38 GGVSEB die Beförderung noch nach den Vorschriften der bis 31.1.2013 geltenden GGVSEB durchgeführt werden. Das hat m. E. aber nichts mit der Schulung von Gefahrgutfahrern zu tun.
Vielleicht grenzt es an Haarspalterei, aber wenn ich mir § 1 (1) GGVSEB in Verbindung mit § 38 (1) GGVSEB sowie die Begründung zu Nr. 30 (§ 38 neuer Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2) in der Bundesrat-Drucksache 677/12 ansehe, dann habe ich schon den Eindruck, dass die Übergangsfrist bis 30.06.13 für alle Paragraphen der GGVSEB gilt.
Die Industrie- und Handelskammern hätten somit Zeit, ihre Satzungen bzw. Schulungs- und Prüfungsordnungen bis zum 30.06.13 zu ändern. Dass die Änderungen innerhalb von nur drei Arbeitstagen nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 21.12.12 bereits zum 01.01.13 erfolgt sind, betrachte ich als Beleg für die Effizienz des Selbstverwaltungssystems der deutschen Wirtschaft.
Beklagen braucht sich übrigens niemand darüber, dass es jetzt nur noch deutschsprachige Schulungen und Prüfungen gibt. Aus der Begründung zu Nummer 11 in der Bundesrat-Drucksache 677/12 geht hervor, dass die Festlegung auf Deutsch als alleinige Sprache im § 14 (1) GGVSEB auf Wunsch der Wirtschaft vorgenommen wurde. Ich weiß zwar nicht, ob es Kurse auf Dänisch oder Sorbisch gegeben hat, aber besonders freundlich gegenüber diesen ethnischen Minderheiten ist diese Regel nicht, obwohl sie schon immer hier gelebt haben.
Schöne Grüße.