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ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch #16479 25.02.2013 11:33
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michi-loeffler Offline OP
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Hallo Kollegen,

ist es korrekt, dass ab 01.07.2013 die Gefuhrgutscheine der Fahrer nur noch in Deutscher sprache die prüfungen ablegen können ? Wenn ja wo finde ich diese Änderung im ADR / GGVSEB ..

Vielen Dank


Freundliche Grüße aus Oberschwaben.

Michael L.
Re: ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch [Re: michi-loeffler] #16480 25.02.2013 12:22
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Hallo,

das findet sich in der GGVSEB, § 14 Absatz 3 Nr. 1.

Grüße
GG1

Re: ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch [Re: GG1] #16481 25.02.2013 12:26
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michi-loeffler Offline OP
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Hallo,
dieser Artikel ist mir bereits bekannt, jedoch geht hierbei nicht hervor, dass die Prüfungssprache in Deutsch sein muss.


Freundliche Grüße aus Oberschwaben.

Michael L.
Re: ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch [Re: michi-loeffler] #16482 25.02.2013 12:33
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Wieso?

Es steht ausdrücklich, daß die Schulungs- und Prüfungssprache deutsch ist.

Grüße
GG1

Re: ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch [Re: GG1] #16483 25.02.2013 12:39
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Ich Zitire aus meinem ADR 2013:
§14 Absatz 3 - 1:

"Die Industrie und Handelskammern sind zuständig für
1. die Anerkennung und überwachung der Schulung, die Durchführung der Prüfungen und die Erteilung der Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung nach Abschnitt 8.2.2 ADR"


Freundliche Grüße aus Oberschwaben.

Michael L.
Re: ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch [Re: michi-loeffler] #16484 25.02.2013 12:44
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Dann hast Du nicht die aktuelle Fassung der GGVSEB (vom 22.1.2013):

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ggvseb/gesamt.pdf

Grüße
GG1

Re: ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch [Re: GG1] #16485 25.02.2013 17:03
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Winklhofer Offline
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Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

bis zum 1. Juli 2013 darf gemäß § 38 GGVSEB die Beförderung noch nach den Vorschriften der bis 31.1.2013 geltenden GGVSEB durchgeführt werden. Das hat m. E. aber nichts mit der Schulung von Gefahrgutfahrern zu tun. Die GGVSEB ist am 1.1.2013 in Kraft getreten und die Satzungen der IHK´n sind zum 1.1.2013 geändert. Somit kann es keine fremdsprachigen Prüfungen geben.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch [Re: Winklhofer] #16486 25.02.2013 19:23
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Gerald Offline
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Hallo Herr Winklhofer,

Antwort auf
Das hat m. E. aber nichts mit der Schulung von Gefahrgutfahrern zu tun.


Das sehe ich genau so, denn Ausbildung fällt nicht unter den Begriff "Beförderung", wo es ja die Ausnahme bis 30.06.2013 gibt.

Leider ist das nicht bei allen Ausbildungsstellen bekannt, denn es gibt Ausbildungsstellen, welche jetzt noch für Lehrgänge in "Russisch" werben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 25.02.2013 19:43.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch [Re: Winklhofer] #16487 25.02.2013 23:10
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Alfred Winklhofer,

Antwort auf
bis zum 1. Juli 2013 darf gemäß § 38 GGVSEB die Beförderung noch nach den Vorschriften der bis 31.1.2013 geltenden GGVSEB durchgeführt werden. Das hat m. E. aber nichts mit der Schulung von Gefahrgutfahrern zu tun.

Vielleicht grenzt es an Haarspalterei, aber wenn ich mir § 1 (1) GGVSEB in Verbindung mit § 38 (1) GGVSEB sowie die Begründung zu Nr. 30 (§ 38 neuer Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2) in der Bundesrat-Drucksache 677/12 ansehe, dann habe ich schon den Eindruck, dass die Übergangsfrist bis 30.06.13 für alle Paragraphen der GGVSEB gilt.

Die Industrie- und Handelskammern hätten somit Zeit, ihre Satzungen bzw. Schulungs- und Prüfungsordnungen bis zum 30.06.13 zu ändern. Dass die Änderungen innerhalb von nur drei Arbeitstagen nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 21.12.12 bereits zum 01.01.13 erfolgt sind, betrachte ich als Beleg für die Effizienz des Selbstverwaltungssystems der deutschen Wirtschaft.

Beklagen braucht sich übrigens niemand darüber, dass es jetzt nur noch deutschsprachige Schulungen und Prüfungen gibt. Aus der Begründung zu Nummer 11 in der Bundesrat-Drucksache 677/12 geht hervor, dass die Festlegung auf Deutsch als alleinige Sprache im § 14 (1) GGVSEB auf Wunsch der Wirtschaft vorgenommen wurde. Ich weiß zwar nicht, ob es Kurse auf Dänisch oder Sorbisch gegeben hat, aber besonders freundlich gegenüber diesen ethnischen Minderheiten ist diese Regel nicht, obwohl sie schon immer hier gelebt haben.

Schöne Grüße.

Re: ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch [Re: King_Louie_21] #16488 26.02.2013 08:53
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Udo Freitag Offline
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Guten Morgen,

wo werden, außer in den "deutschsprachigen" Ländern, Kurse in deutscher Sprache angeboten?

Ich gehe mittlerweile davon aus, dass ethnische Minderheiten (wie King_Louie sie nennt) die schon immer hier leben, der deutschen Sprache soweit mächtig sind, um in der Lage zu sein einen Gefahrgutkurs in deutscher Sprache zu besuchen.

Gruß

Udo

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