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Kennzeichnung LQ-Verpackung
#16626
20.03.2013 12:50
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S.Schumacher
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Hallo,
gem. 3.4.1.2 Punkt 5 ist der Abschnitt 5.1.1.4 des IMDG-Codes von den Erleichterungen ausgenommen. Dort steht: ... sowie durch die Beschriftung der die Güter enthaltenden Versandstücke einschließlich IBC mit dem richtigen technischen Namen nach 5.2.1 wird sichergestellt, dass der Stoff oder Gegenstand während der Beförderung schnell identifiziert werden kann....
Bedeutet das, dass auch Versandstücke mit begrenzter Menge zusätzlich zum LQ-Label, mit dem richtigen technischen Namen zu kennzeichnen sind?
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Re: Kennzeichnung LQ-Verpackung
[Re: S.Schumacher]
#16627
20.03.2013 13:09
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King_Louie_21
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Hallo S. Schumacher,
3.4.1.2.5 ist kompliziert geschrieben, aber eindeutig. Für begrenzte Mengen muss 5.1.1 beachtet werden, jedoch mit Ausnahme von 5.1.1.4. Die Beschriftung des Versandstücks mit dem richtigen technischen Namen ist somit für begrenzte Mengen nicht erforderlich.
Schöne Grüße.
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Re: Kennzeichnung LQ-Verpackung
[Re: King_Louie_21]
#16628
21.03.2013 11:20
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S.Schumacher
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Hallo,
und danke. Nachdem ich jetzt nochmal fast 30 Minuten auf diesen Abschnitt geschaut und gezweifelt habe, bin ich jetzt endlich dahinter gekommen, das ich das die ganze Zeit falsch gelesen habe. Man muss die Kommas beachten und im Kopf gedankliche Pausen einlegen, dann klappts auch mit dem Verständnis.
Gruß Schumacher
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Re: Kennzeichnung LQ-Verpackung
[Re: S.Schumacher]
#16629
16.04.2013 15:16
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DTM
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Hallo zusammen,
zu diesem Thema habe ich auch eine Frage.
In 5.2.1.2 und 5.2.2.2.1.7 wird eine 3-monatige Seewasserbeständigkeit der Kennzeichnung und Beschriftung gefordert.
Gem. 3.4.1.2 unterliegen begrenzte Mengen jedoch nicht den Vorschriften dieser Unterabschnitte, sodass die Kennzeichnung und Beschriftung (die bei LQ ja sowieso nicht erforderlich ist) nicht nach drei Monaten im Seewasser noch erkennbar sein muss? Oder habe ich etwas übersehen oder falsch interpretiert?
Wir würden nämlich gerne die gleiche Kartonage und Kennzeichnung verwenden, die wir gem. ADR benutzen.
Vielen Dank, viele Grüße und noch einen angenehmen Arbeitstag!
Simone
Simone
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Re: Kennzeichnung LQ-Verpackung
[Re: DTM]
#16630
18.04.2013 00:00
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King_Louie_21
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Hallo Simone,
stimmt, 5.2.1.2 und 5.2.2.2.1.7 gelten nicht für begrenzte Mengen. In 3.4.5.1 wird jedoch allgemein gefordert, dass die Kennzeichnung leicht erkennbar sowie lesbar sein muss und der Witterung ohne nennenswerte Beeinträchtigung ihrer Wirkung standhalten muss. Diese Anforderung gilt aus meiner Sicht für die gesamte Dauer des Beförderungsvorgangs.
Schöne Grüße.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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