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Änderungen ADR/RID 2015 #16664 04.04.2013 20:25
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King_Louie_21 Offline OP
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

die Rechtsunterworfenen dürfen momentan noch nach ADR/RID 2011 befördern; die Übergangsfrist für die verpflichtende Anwendung von ADR/RID 2013 läuft bis 30.06.2013. Die Vertragsstaaten-Konferenzen in Genf befassen sich zwischenzeitlich schon mit den Änderungen 2015. Eine ad hoc Arbeitsgruppe zur Harmonisierung der Gefahrgutregelwerke für die Beförderung im Binnenland (ADR/RID/ADN) mit den UN-Modellvorschriften trifft sich im Zeitraum 24.-26. April 2013. Die ad hoc Arbeitsgruppe soll die Diskussion auf der Gemeinsamen Tagung der Vertragsstaaten ADR/RID/ADN im September 2013 vorbereiten.

Auf Basis der bereits beschlossenen Änderungen der UN-Modellvorschriften hat das Sekretariat der UNECE einen Entwurf (englisch) mit den auf die Beförderungsbedingungen im Binnenland angepassten Änderungen im Gefahrgutrechtrecht zusammengestellt, die dann ab 2015 relevant werden können: ECE/TRANS/WP.15/AC.1/HAR/2013/1

Schöne Grüße.

Re: Änderungen ADR/RID 2015 [Re: King_Louie_21] #16665 10.04.2013 15:30
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G. Homann Offline
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Hallo zusammen,

in 2.2.62.1.5.7 haben wir dann endlich mal eine klare Ansage bzgl. der Proben, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Blutprodukten versandt werden <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Gruß aus Koblenz
Günther Homann

Re: Änderungen ADR/RID 2015 [Re: G. Homann] #16666 11.04.2013 12:58
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Claudi Offline
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Oh, ich glaube UN 3509 wird meine neue Lieblings-UN-Nummer! Endlich hoffentlich klare Regelungen (und bitte praktikabel) für leere ungereinigte Verpackungen.

Re: Änderungen ADR/RID 2015 [Re: King_Louie_21] #16667 04.07.2013 03:06
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King_Louie_21 Offline OP
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

die ad hoc Arbeitgruppe im April 2013 zur Harmonisierung der verkehrsträgerspezifischen Vorschriften für die Beförderung im Binnenland mit den UN-Modellvorschriften hat ihre Hausaufgaben erledigt. Die für 2015 geplanten Änderungen im ADR/RID liegen jetzt erstmals in deutscher Sprache als Entwurf vor. Die Gemeinsame Herbsttagung RID/ADR/ADN in Genf, 17.-27.09.2013, soll darüber befinden:
[*]OTIF/RID/RC/2013/31
[*]OTIF/RID/RC/2013/31/Add.1

Außerdem soll auf der Herbsttagung die Diskussion zum Umgang mit Altverpackungen (UN 3509) weitergeführt werden:
[*]OTIF/RID/RC/2013/45

Schöne Grüße.
_____________

P.S. Doppeltes Wahljahr in Bayern: Landtag und Bundestag. Da bin auch ich von der allseits um sich greifenden Polemik infiziert worden und fordere, dass die Delegierten im Palais des Nations in Genf ihre Reisespesen aus eigener Tasche zahlen sollen, solange sie es für nötig halten, die x-te Änderung bei "Fisch und Baum" (Abs. 5.2.1.8.3) vorzunehmen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Re: Änderungen ADR/RID 2015 [Re: King_Louie_21] #16668 17.10.2013 20:40
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King_Louie_21 Offline OP
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

das Sekretariat der UNECE hat heute eine konsolidierte Version der Änderungen ADR 2015 in englischer Sprache veröffentlicht. Diese Version berücksichtigt alle Änderungsbeschlüsse, die bis dato von der Gemeinsamen Tagung RID/ADR/ADN und der WP.15-Arbeitsgruppe gefasst wurden. Der in blauer Farbe geschriebene Text muss formal noch von der Herbsttagung der WP.15-Arbeitsgruppe im November 2013 für die Übernahme ins ADR bestätigt werden.

Fundstelle: ECE-TRANS-WP15-95-inf7e (Consolidated list of amendments adopted by the Joint Meeting and by the Working Party during the biennium)

Schöne Grüße.

Re: Änderungen ADR/RID 2015 [Re: King_Louie_21] #16669 27.10.2013 07:42
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sonnenblume85 Offline
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Danke..

sehe ich es richtig, dass UN 3077 und UN 3082.. bis 5L/kg ab dem Jahr 2015 kein Gefahrgut mehr ist?!!!

Das wäre super...auch wenn das EDV-mäßig wieder Aufwand bedeutet.

Ändert sich das auch im Seeverkehr? Wenn nicht, dann wäre das eine Katastrophe!

Re: Änderungen ADR/RID 2015 [Re: sonnenblume85] #16670 27.10.2013 14:51
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Gerald Online
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Hallo sonnenblume85,

Antwort auf
sehe ich es richtig, dass UN 3077 und UN 3082.. bis 5L/kg ab dem Jahr 2015 kein Gefahrgut mehr ist?!!!


Ja, mit Einführung der SV 375, wo steht "unterliegen nicht alle übrigen Vorschriften des ADR, sofern die Verpackungen erfüllen die allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8." wird es so sein.

Zu IMDG-Code ist mir zurzeit noch nichts bekannt, aber im IMDG-Code 2012, welche seit 2013 angewandt werden darf ist die SV 335 aufgenommen worden. Nur sind hier die Mengen kleiner.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Änderungen ADR/RID 2015 [Re: sonnenblume85] #16671 27.10.2013 19:55
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King_Louie_21 Offline OP
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Ändert sich das auch im Seeverkehr? Wenn nicht, dann wäre das eine Katastrophe!

Im September 2013 fand die letzte Sitzung des zuständigen IMO-Unterausschusses (SUB-COMMITTEE ON DANGEROUS GOODS, SOLID CARGOES AND CONTAINERS) statt. Dort sollte auch das federführend von der US-amerikanischen Delegation vorbereitete Dokument DSC 18/7/9 vom 12. Juli 2013 besprochen werden, das sich mit der Umsetzung der SV 375 der 18. Ausgabe der UN-Modellvorschriften in den IMDG-Code befasst. Aus strukturellen und redaktionellen Gründen wurde in DSC 18/7/9 vorgeschlagen, den Inhalt der SV 375 in einen neu zu beschließenden Absatz 2.10.2.7 IMDG-Code aufzunehmen und in diesem Zusammenhang auch die Absätze 3.4.5.5.3, 5.2.1.6.1, 5.3.2.3 und 5.4.1.4.3.5 des IMDG-Codes anzupassen.

Ich habe den Eindruck, dass die bisherige Diskussion auf die Harmonisierung des IMDG-Codes mit den UN-Modellvorschriften und folglich auch mit den Vorschriften für den Transport im Binnenland abzielt. Das Protokoll der letzten Sitzung des IMO-Unterausschusses wurde noch nicht auf der IMO-Homepage veröffentlicht (oder sagen wir mal besser, ich konnte nichts finden); für definitive Aussagen muss also noch abgewartet werden.

Die SV 335 des IMDG-Codes sollte aus meiner Sicht getrennt von der SV 375 der UN-Modellvorschriften und den entsprechend vorgesehenen Änderungen im ADR/RID gelesen werden.

Zum Lufttransport kann ich keine Angaben machen, das ist nicht mein Metier.

Re: Änderungen ADR/RID 2015 [Re: King_Louie_21] #16672 02.11.2013 18:54
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Fundstelle: ECE-TRANS-WP15-95-inf7e (Consolidated list of amendments adopted by the Joint Meeting and by the Working Party during the biennium)

Diese in meinem Beitrag vom 17.10.2013 angegebene Fundstelle ist nicht mehr aktuell. Die UNECE hat das Dokument gelöscht, nachdem anscheinend zu viele Fehler darin enthalten waren und durch ein revidiertes Dokument ersetzt. Auch dazu gibt es bereits Korrekturen.

Die Herbsttagung der WP.15-Arbeitsgruppe findet nächste Woche statt und hat u.a. die Aufgabe, die bereits angenommenen Änderungen nochmals formal für die Aufnahme ins ADR 2015 zu bestätigen. Vorbehaltlich dieser Bestätigung ist die konsolidierte Fassung der bislang angenommenen Änderungen samt Korrekturen jetzt in englischer, französischer und russischer Sprache verfügbar unter folgender Verknüpfung:

[*]UNECE, WP.15, Informal Documents, 95th session, dort bitte weitersuchen unter «Informal document INF.7»

Re: Änderungen ADR/RID 2015 [Re: King_Louie_21] #16673 04.11.2013 19:20
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Änderungen des RID 2015 in deutscher Sprache

Das Sekretariat der OTIF hat heute eine konsolidierte Version der bis dato angenommenen, vorläufigen Änderungen des RID 2015 in deutscher Sprache veröffentlicht. Diese Version beinhaltet erstmals neben den allgemeinen Änderungen, die sich aus den UN-Modellvorschriften ergeben, auch die verkehrsträgerspezifischen Änderungen für den Transport im Binnenland und für den Bahntransport. Nachdem die Vorschriften für den Schienen- und den Straßenverkehr weitgehend harmonisiert sind, gilt das meiste sinngemäß auch für das ADR 2015. Das Dokument berücksichtigt jedoch keine ADR-spezifischen Vorschriftenänderungen, wie z.B. die SV 664 (Additivierungseinrichtungen für Brennstoff-Tankfahrzeuge) oder Änderungen der Teile 8 und 9 des ADR.

Von allgemeinem Interesse erscheint mir die Änderung des Systems für die Beförderung in loser Schüttung in Spalte 17 der Tabelle A (Zentraltabelle) in Verbindung mit Abschnitt 7.3.3. Die bislang bekannten Sondervorschriften VV/VW 1 bis VV/VW 17 wird es zukünftig nicht mehr geben; diese werden ersetzt durch die Vorschriften VC1 bis VC3 und die Sondervorschriften AP1 bis AP10. Die Buchstaben «VC» stehen dabei für das französische Wort «vrac» (lose Schüttung) und «AP» für die englische Bezeichnung «Additional Provision» (Sondervorschrift). Die drei VC-Vorschriften geben die Art der zu verwendenden Beförderungsmittel an (mit Plane, geschlossene Bauweise bzw. gesonderte Ausrüstung); die zehn AP-Sondervorschriften orientieren sich am beförderten Gut. In diesem Zusammenhang wurden auch Widersprüche zwischen den Vorschriften für Schüttgut-Container (BK-Container in Spalte 10 der Tabelle A in Verbindung mit Abschnitt 7.3.2) und den Vorschriften für lose Schüttung (Spalte 17 der Tabelle A in Verbindung mit Abschnitt 7.3.3) bereinigt.

Fundstelle: OTIF/RID/CE/GTP/2013/17 (Von der Gemeinsamen Tagung und vom RID-Fachausschuss in den Jahren 2012 und 2013 angenommene konsolidierte Texte)

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