Leider möchten die für solche Fragen bestens gerüsteten Mitarbeiter der BAM, Fachgruppe 3.1, keine Auskünfte mehr für die Gefahrgut-Foren geben. Daher würde ich empfehlen, eine offizielle Anfrage an die BAM zu stellen. Und das Ergebnis dann hier bekannt zu machen.
Hallo,
danke für den Tipp. Über Umwegen habe ich jetzt ein offizielles Feedback der BAM erhalten, dass wie folgt lautet:
"Aus Sicht der BAM ist der Cobb-Test an unbeschädigtem, insbesondere unbedrucktem Material in Übereinstimmung mit ISO 535:1991 durchzuführen.
Der Anhang 3 der BAM-GGR 001 führt die Cobb-Wert-Bestimmung zwar als Endprüfung auf, dies bedeutet aber nicht, dass bei der Prüfung bedruckte Probestücke zu verwenden sind.
Alternativ zur Endprüfung kann der Cobb-Test im Rahmen der Herstellereigenüberwachung aus unserer Sicht auch als Wareneingangsprüfung erfolgen."
Diese Info wollte ich euch nicht vorenthalten.
Viele Grüße