Innenverpackung
#1672
20.04.2004 10:09
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Anonym
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Liebe Gefahrgutkollen Ich habe ein Versandstück (4G) mit 10 L Gesamtgefahrgutmenge (am Karton vermerkt)der 10 IP2 mit je 1 L enthält. Dann ist doch die IP2 mit 1L ausschlaggebend ob ich CAO oder Passagier wählen muß? Oder zählt nur die Gesamtmenge, also 10 L ?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt
Gruß D.Thomas
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Re: Innenverpackung
#1673
21.04.2004 09:38
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Winklhofer
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Hallo Herr Thomas, es zählt die Gesamtmenge. Im Luftverkehr wird der Begriff "Packstück" gleichbedeutend mit "Versandstück" verwendet. Meine Aussagen können Sie nachvollziehen, wenn Sie im Anhang A die Begriffserklärungen und in Abschnitt 4 die Nr. 4.1.6.7 - 4.1.6.12 (Erläuterungen zur Gefahrgutliste) nachlesen.
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Re: Innenverpackung
#1674
23.04.2004 09:05
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Anderl
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Lieber Herr Thomas,
um welche UN-Nummer und PG handelt es sich? Nicht nur die Gesamtmenge kann darüber entscheiden ob CAO oder nicht. Auch die zulässigen Mengen der Innenverpackungen können für PAC und CAC unterschiedlich sein. Dazu muss man die zutreffenden VV prüfen.
MfG und schönes Wochenende Josef Anderl
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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Re: Innenverpackung
[Re: Anderl]
#1675
24.04.2004 00:12
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Hallo Herr Anderl und Herr Thomas, das ist ein leuchtendes Beispiel dafür, dass fehlende Info´s oft zu unkorrekten Entscheidungen führen. Lieber Herr Thomas, wie immer ist es im Bereich von Gefahrgut unglaublich wichtig, dass sie die benötigten Info´s geben, sonst kann Ihnen wirklich keiner helfen. Gerade im Lutverkehr führt oftmals eine unterlassene oder falsche Info dazu, dass das Packstück beim Check abgelehnt wird. Also dementsprechend eine Bitte von mir....Lassen Sie uns Luftfrachtkollegen leben:-)....wenn wir alle nötigen Info´s haben.... oder uns ein verunsicherter Versender anruft, helfen wir wirklich SEHR gerne! Viele Grüße aus NRW A.v.Deventer
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Re: Innenverpackung
[Re: Anderl]
#1676
26.04.2004 17:11
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Hallo z. B. die UN 1760 und 1719 Gruß D.Thomas
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Re: Innenverpackung
#1677
26.04.2004 17:39
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Anderl
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Hallo Herr Thomas,
welche Verpackungsgruppe? Müsste hier 10 Verpackungsvorschriften prüfen.
Sie können es aber auch selbst raus finden. Wenn UN-Nummer und Verpackungsgruppe festgelegt, sehen Sie in der blauen Gefahrgutliste nach, welche Mengen und Verpackungsvorschrift für PAC und CAC erlaubt sind. Wenn von der Menge je Packstück kein Problem entsteht, gehen sie in die entsprechende Verpackungsvorschrift (gelben Seiten) und prüfen ob und welche IPs mit welcher Menge erlaubt sind.
Beispiel UN1760 PGIII PAC max. Menge Packstück 5 L VV818 --> IP1 (Glas) erlaubt bis max. 2,5 L in zB 4G --> es können 2 IP1 a 2,5 L oder z.B. max. 5 x 1 L IP1 in einen zugelassenen 4G-Karton verpackt werden
CAO max. Menge Packstück 60 L VV820 --> IP1 erlaubt bis max. 5 L --> es können 12 IP1 a 5 L oder z.B. 60 IP1 a 1L in einer zugelassenen Aussenverpackung verpackt werden. Im Gegensatz zur VV818 sind hier auch Einzelverpackungen wie Fässer z.B. 1A1 erlaubt.
Sie sehen, die Möglichkeiten sind vielfältig. Deshalb muss jeder auch ausreichend geschult sein.
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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Re: Innenverpackung
[Re: Anderl]
#1678
27.04.2004 09:40
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Winklhofer
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Hallo liebe Kollegen, nachdem Herr Thomas nun die UN-Nummern genannt hat und bei seiner Ursprungsfrage IP2-Innenverpackungen á 1 l und die Gesamtmenge im 4G-Karton mit 10 l angegeben hat lässt sich auf jeden Fall, unabhängig von der Verpackungsgruppe, eindeutig feststellen, dass diese Menge so verpackt in keinem Fall im Passagierflugzeug befördert werden kann. Sollte UN 1760 sogar als PG I vorliegen, ist so verpackt auch keine Beförderung im Frachtflugzeug möglich. Somit reduzieren sich die evtl. zu beachtenden Verpackungvorschriften nur noch auf VV 812, 813, 820, 821. Ich stimme mit Ihnen im übrigen voll überein, dass im Gefahrgutverkehr immer vollständige Informationen erforderlich sind, da ansonsten manchmal nur die halbe Wahrheit zum Vorschein kommt.
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Re: Innenverpackung
[Re: Winklhofer]
#1679
28.04.2004 09:43
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Anderl
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Liebe Kollegen,
stimme Herrn Winklhofer voll zu, so wie ursprünglich vorgeschlagen mit 10L in einem Versandstück ist kein Versand per PAC möglich. Wollte nur klarstellen, dass sowohl die IP als auch das gesamte Versandstück zu beachten sind.
Freundliche Grüße Josef Anderl
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