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beteiligte Personen, beauftragte Personen #16839 16.05.2013 17:34
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HWS Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe als GB bei uns die Aufgabe den Gefahrgutbereich mal vernünftig zu strukturieren. Hierbei interessieren mich insbesondere die Abteilungen, die die Stammdaten auch für Gefahrgut einrichten (F&E, Materialwirtschaft, Einkauf für Rohstoffe). Aus den Stammdaten resultiert dann das Beförderungspapier. Ich würde diese in der Rolle eines Klassifizierers sehen, da Sie die von den Lieferanten gelieferten Informationen bzw. die SDB's unserer Consultigfirma verstehen und ggf. hinterfragen müssen. Diese haben auch schon eine Klassifizierungsschulung bekommen. Müssen diese nun zu "beauftragten Personen" schriftlich benannt werden? Da werden sich wohl einige weigern... Oder sind dieses dann "beteiligte Personen" und müssten diese dann auch schriftlich benannt werden (Fundstelle?)?
Ich bin gespannt auf Eure Vorschläge...Vielen Dank! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Re: beteiligte Personen, beauftragte Personen [Re: HWS] #16840 16.05.2013 18:32
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GG1 Offline
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Hallo HWS,

den Begriff "beauftragte Person" gibt es seit der Neufassung der GbV nicht mehr. Allerdings ist die Funktion als solche damit nicht gestorben, sie begründet sich aus dem OWiG (§9 in Verbindung mit §130). Eine schriftliche Ernennung ist nicht erforderlich, den Personen sollte aber schon klar gemacht werden, daß (und warum) sie nicht raus sind. Du sprichst hier aber von mehreren Personen, welche aus den SDB der Lieferanten die Klassifizierung ableiten / ermitteln. Um an der Stelle kein Organisationsverschulden an der Backe zu haben muß klar sein, wer welchen Teil der Klassifizierung vorgenommen hat und daher den Kopf hinhalten muß.

Grüße
GG1

Re: beteiligte Personen, beauftragte Personen [Re: HWS] #16841 16.05.2013 19:46
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King_Louie_21 Offline
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Hallo HWS,

GG1 hat das Wesentliche bereits genannt und ich stimme ihm voll zu.

Beteiligte Personen sind zunächst mal alle Indianer (Mitarbeiter), die mit Gefahrgut zu tun haben (siehe auch Abschnitt 1.3.1 ADR). Die Indianer sind nachweislich zu schulen, tragen aber nach außen hin keine Verantwortung und sind nicht die Adressaten eines Bußgeldbescheids.

Die Verantwortung liegt auf den Schultern der Häuptlinge (betriebliche Führungskräfte und Vorgesetzte) kraft ihrer Funktion und Stellung im Betrieb; sie sind per se die beauftragten Personen (§ 9 Abs. 2. Nr. 1 OWiG). Aus der Funktions-/Stellenbeschreibung eines Häuptlings sollte hervorgehen, dass gefahrgutrechtliche Pflichten in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

Auch ein Indianer kann zur beauftragten Person ernannt werden, wenn er ausdrücklich beauftragt wird, in eigener Verantwortung gefahrgutrechtliche Aufgaben wahrzunehmen (§ 9 Abs. 2. Nr. 2 OWiG). Dies sollte dann in jedem Fall schriftlich erfolgen mit genauer Angabe der übertragenen Pflichten. Die Beauftragung muss sozialadäquat sein und berechtigt die beauftragte Person, selbständig mit verbindlicher Wirkung für den Unternehmer zu handeln.

Allgemeine Infos sowie ein auf die jeweilige Situation anzupassendes Muster für eine Beauftragung finden sich in der BGI 508.

Schöne Grüße.

Re: beteiligte Personen, beauftragte Personen [Re: HWS] #16842 16.05.2013 19:58
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M.A.T. Offline
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@HWS,
es kann hilfreich sein, für den Betrieb eine Matrix aufzustellen. Eine Achse die Funktionsträger (Personen, die bestimmte betriebliche Tätigkeiten erledigen), die andere Achse entsprechend GGVSEB/GGVSee mit den diversen Pflichten. Dann immer ein Kreuz machen, wo Tätigkeiten und Pflichten sich schneiden. Die Ballungen sind die ersten Adressaten für beauftragte Personen (natürlich schulungs- und sozialadäquat, wie von King_Louie_21 gezeigt), die Einzelkreuzchen für die Indianer. Schöne Methode auch, um die Löcher zu finden (Pflicht nach Vorschrift, aber keiner macht's). Dann kann man auch ein betriebliches Pflichtenheft aufstellen, und wenn man will gleich mit den ¤ aus der RSEB verknüpfen. Manchmal wirkt das, je ranghöher desto mehr, wahre Wunder.
Viel Erfolg.
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 16.05.2013 20:09.
Re: beteiligte Personen, beauftragte Personen [Re: M.A.T.] #16843 17.05.2013 06:56
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

dazu habe ich auch noch eine Frage. Mir wurde mal in einer Schulung erzählt, dass der Personenkreis gem. §9 Abs. 2 Nr. 1 OwiG wie z.B. Betriebsleiter oder Fuhrparkleiter, die aufgrund ihrer Stellung im Betrieb automatisch beauftragt sind, ihre Pflichten nicht weiter delegieren dürfen. Kann der Geschäftsführer diese Postionen überspringen, um dann die Indianer ausdrücklich zu beauftragen?

Gruß

Udo

Re: beteiligte Personen, beauftragte Personen [Re: Udo Freitag] #16844 17.05.2013 08:19
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Gandalf Offline
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Hallo Udo,
Antwort auf
die aufgrund ihrer Stellung im Betrieb automatisch beauftragt sind, ihre Pflichten nicht weiter delegieren dürfen.
Natürlich können und müssen sie ihre Pflichten/Aufgaben weiter delegieren, es sei denn sie sind tatsächlich in der Lage alles selbst zu machen. Das dürfte wohl eher nicht der Fall sein. Also wird weiter nach unten delegiert, so wie es auch der GF macht.
Lediglich die Verantwortung kann nicht delegiert werden! Die bleibt allen Verantwortlichen erhalten. Viele denken immer, mit der Delegation wären sie auch ihre Verantwortung los. Dem ist nicht so. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 17.05.2013 08:20.
Re: beteiligte Personen, beauftragte Personen [Re: Gandalf] #16845 17.05.2013 10:39
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HWS Offline OP
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Hier kann man richtig etwas lernen, tolles Forum! Danke!

Re: beteiligte Personen, beauftragte Personen [Re: Gandalf] #16846 17.05.2013 11:05
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Udo Freitag Offline
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Hallo Gandalf,

ich denke, dass wenn der Betriebsleiter als automatisch Beautragter einen gefahrgutrechtlichen Part übernimmt dann kann er diese, vom Inhaber oder Unternehmer (§9 (5) GGBefG) eines Betriebes, automatisch übertragenen Pflichten nicht an weiter Mitarbeiter delegieren. Normadressat ist der Inhaber o. Unternehemer eines Betriebes.

Gruß

Udo

Re: beteiligte Personen, beauftragte Personen [Re: Udo Freitag] #16847 17.05.2013 13:00
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Gandalf Offline
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Hallo Udo,
Antwort auf
Normadressat ist der Inhaber o. Unternehemer eines Betriebes
Das ist richtig. Der Unternehmer, Inhaber etc. wird meist zuerst angeschrieben. In einem ordentlichen Unternehmen werden die Pflichten weiter delegiert, weil es kann nicht jeder alles machen und kontrollieren. Sieh dir mal die Pflichten bspw. des Verladers an (und das sind ja meist nicht die einzigsten Pflichten, die ein Betriebsleiter so hat <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />). Das macht er doch nicht alles persönlich und steht jedesmal daneben, der delegiert das weiter (der Tag hat nur 24 Stunden). Hat er das nicht weiter delegiert, ist er jedes mal dran und verlöre alsbald seine Zuverlässigkiet zum Leiten eines Betriebs. Zudem muss er sich wahrscheinlich noch wegen Organisationsverschulden verantworten.
Üblicherweise wird bei der Anhörungen das Unternehmen/der Oberhäuptling zunächst gefragt, wer der dafür letztlich Verantwortliche war, den man evtl. belangen kann, denn Unternehmen kann man (noch nicht) zur Rechenschaft ziehen.
Zum ordnungsgemäßen delegieren/beauftragen gehört natürlich dann auch Schulung, denn derjenige muss ja wissen, was er alles machen und tun muss. Zum Delegieren und Beauftragen gehört eben auch die Nennung der Pflichten.
Nachtrag: Für die Verantwortlichkeit bedarf es i. d. R. auch einer Weisungsbefugnis (also bspw. auch Meister), weshalb so nicht an Mitarbeiter delegiert werden kann.
Die Ottonormalmitarbeiter muss schon grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben oder gegen Weisungen verstoßen.
Organisationsverschulden
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 17.05.2013 13:18.
Re: beteiligte Personen, beauftragte Personen [Re: HWS] #16848 16.06.2013 17:48
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Gerald Online
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Hallo HWS,

in der RSEB vom 08.05.2013 unter Ziffer 1-25 steht: " Personen im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 OWiG, die ausdrücklich beauftragt sind, in eigener Verantwortung Aufgaben im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter wahrzunehmen, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein. "

Das könnte Dir vielleicht helfen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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